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Wanderer fror und zündete Kapelle an: Prozess

Heute Redaktion
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Re.: zerstörter Teil der Kapelle, links: der Angeklagte.
Re.: zerstörter Teil der Kapelle, links: der Angeklagte.
Bild: LPD Niederösterreich, salpa

Der Fall eines verirrten 25-Jährigen am Schneeberg hatte im Mai Polizei und Bergrettung beschäftigt, jetzt hatte die Causa auch noch ein gerichtliches Nachspiel.

Kein Krimineller sondern ein klassischer "Flachländler" musste sich am Mittwoch am Landesgericht Wr. Neustadt wegen schwerer Sachbeschädigung verteidigen.

Rückblick: Der Burgenländer war im (heuer viel zu kalten) Mai nach Puchberg (Bez. Neunkirchen) gefahren, um eine Schneeberg-Tour zu machen. Dem schlechten Wetterbericht und der mangelnden Ausrüstung schenkte der 25-Jährige keine Beachtung – er wollte einfach nur tolle Fotos am Schneeberg schießen.

Starkregen

Am Rückweg setzte plötzlich Starkregen ein, der junge Burgenländer verlor zudem die Orientierung, in seiner Verzweiflung suchte er in einer Kapelle (Anm.: sie gehört einem bekannten Unternehmer aus dem Raum Wr. Neustadt) Schutz.

"Ich war nass bis auf die Knochen, auch mein Handy war nass. Also zog ich mich bis auf die Unterhose aus, machte aus kleinen Zweigen und Salbei beim Altar Feuer, um mich aufzuwärmen und mein Handy zu trocknen", erzählte der Angeklagte vor Gericht.

Keine Vorstrafe

"Erst nach dem Trocknen schaltete ich das Smartphone wieder ein und schaute nach, wo Puchberg liegt. Da mir rund zwei Stunden Gehzeit angezeigt wurden, rief ich die Bergrettung." Die Bergretter fanden den Mann knapp vor Mitternacht und brachten ihn ins Tal, dann wurde der 25-Jährige zur Sicherheit ins Spital gebracht.

Aber: In der Kapelle war durch das Feuer ein Sachschaden von über Tausend Euro entstanden, die Polizei ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft.

Der Tiefkühlmonteur, der bereits im Sommer ein diversionelles Angebot von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt erhalten hatte (er war im Hitzesommer jedoch unter Dauerstress, nahm keine Notiz von dem Angebot) erklärte sich sofort bereit, den Schaden von 1.500 Euro zu bezahlen. Daher: Diversion auf zwei Jahre Probe. Somit bleibt dem 25-Jährigen eine Vorstrafe erspart.