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Wann darf der Chef fragen, ob ich geimpft bin?

Auch im Berufsalltag spielt die Corona-Impfung eine große Rolle. Doch nicht immer muss man seinen Impfstatus offenlegen.

Leo Stempfl
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Droht Mitarbeitern die Kündigung, wenn sie nicht geimpft sind?
Droht Mitarbeitern die Kündigung, wenn sie nicht geimpft sind?
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Die Corona-Pandemie brachte in vielen Bereichen völliges Neuland zutage. Dass beim Eintritt in ein Lokal der 3-G-Nachweis (Getestet, Genesen oder Geimpft) bereitgehalten wird, ist schon selbstverständlich. Immerhin trifft man auf viele Menschen in begrenzten Räumlichkeiten.

Ähnlich sieht es bei vielen Berufen aus. Noch hatte nicht jeder die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Spätestens im August wird das anders ausschauen, es kommt deswegen die Frage auf, was jenen droht, die sich nicht impfen lassen wollen. Droht die Kündigung? Darf die vorgesetzte Person das überhaupt erfragen?

Es kommt darauf an

Die "Kronen Zeitung" hat bei der Arbeitsrechtsexpertin Silvia Hruška-Frank von der Arbeiterkammer Wien nachgefragt. Die Antwort fällt dabei typisch juristisch aus: Es kommt darauf an. Alleine schon deswegen, weil es diese Situation bisher höchstens zur Zeit der spanischen Grippe gegeben hat. Auch wenn das heute geltende Privatrecht zu dieser Zeit schon über 100 Jahre in Kraft war, kommt damals wie heute eine klassische Interessenabwägung zum Zug.

Gegenübergestellt wird das "Risiko für bzw. Schutz von Kunden und Mitarbeitern gegenüber dem persönlichen Datenschutz. Überwiegt Ersteres, dann darf er fragen", resümiert Hruška-Frank. Dabei macht es natürlich aber auch einen Unterschied, ob man alleine in der Fahrerkabine eines Lkw sitzt, im Großraumbüro mit Kollegen oder im Spital kranke Menschen betreut.

Eine Impf-Pflicht gibt es aktuell bereits etwa in der Steiermark, Krankenhausangestellte müssen hier gegen Masern geimpft sein. Diese Frage wird sich meistens aber bereits bei der Bewerbung stellen. "Und wie kein Betrieb einen Mitarbeiter zur Impfung zwingen kann, kann man auch keine Firma zwingen, Ungeimpfte aufzunehmen." Wer lügt, könnte dadurch andere gefährden und unter Umständen sogar strafrechtlich belangt werden.