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Wann ist ein Posting eigentlich ein Hassposting?

Heute Redaktion
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Wut und Ärger gehen mit Internetnutzern manchmal durch und das schlägt sich in Kommentaren und Postings in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+ nieder. Doch wann wird ein negatives Posting zum Hassposting und wann wird es für den User strafbar? Ein Flyer der Internet Service Providers Austria (ISPA) klärt darüber auf und zeigt, was man als Internet-Nutzer beachten muss.

Wut und Ärger gehen mit Internetnutzern manchmal durch und das schlägt sich in Kommentaren und Postings in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+ nieder. Doch wann wird ein negatives Posting zum Hassposting und wann wird es für den User strafbar? Ein Flyer der  klärt darüber auf und zeigt, was man als Internet-Nutzer beachten muss.

Mit Anfang 2016 . "Die Änderungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf den novellierten Tatbestand der Verhetzung. Waren beispielsweise vor der Novelle noch 150 Personen als Empfängerkreis einer Äußerung notwendig, um den Tatbestand zu erfüllen, reichen jetzt bereits 30", so Ute Krotschek von den ISPA.

Durch diese Absenkung soll damit auch dem Problem der Verbreitung von verhetzenden Botschaften in kleineren Foren strafrechtlich Rechnung getragen werden. "Darüber hinaus wurde nicht nur der Strafrahmen erhöht, es ist nunmehr auch das absichtliche Verbreiten von hetzerischem Material, also zum Beispiel das 'Reposten' auf Social Media Plattformen, unter Strafe gestellt", heißt es weiter.

Keine Kavaliersdelikte

Aber: Nicht jedes Wut-Posting ist gleich ein Hassposting und nicht jedes Hassposting erfüllt den Tatbestand der Verhetzung. Generell gilt aber: Was im realen Leben, etwa am Stammtisch, strafbar ist, ist es auch im Netz, auch wenn man sich dort anonym glaubt. Und: Auch wenn User, von denen nur ein virtueller "Spitzname", also ein "Nickname" bekannt ist, beleidigt werden, schützt das nicht den Täter vor einer Strafe.

Die Formen von Hasspostings sind vielfältig: Sie reichen von Beleidigung (Verspottung vor mindestens zwei weiteren Personen), über Kreditschädigung (Gefährdung des Erwerbs durch Behauptungen), üble Nachrede (Unterstellungen von unwahren verächtlichen Eigenschaften oder Handlungen), Verhetzung (Aufruf zur Verachtung und/oder Gewalt gegen Angehörige einer Rasse, Ethnie, Religion und ähnlichem vor mindestens zehn Personen) bis hin zu Verleumdung (wissentlich falsche Verdächtigung einer Person eine strafbare Handlung begangen zu haben).

Hier gibt es den Flyer

Die ISPA haben dazu einen Flyer, kostenlos heruntergeladen werden. Eltern und Bildungseinrichtungen können bei Bedarf - und solange der Vorrat reicht - kostenlos gedruckte Exemplare bestellen, das Formular finden Sie ebenfalls unter dem oben angeführten Link.