Wirtschaft

Warten lohnt sich nicht

Auch wenn es die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung gibt, ist es besser, selbst einen Antrag zu stellen.

Heute Redaktion
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Wer einen längeren Arbeitsweg hat, kann das bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen.
Wer einen längeren Arbeitsweg hat, kann das bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen.
Bild: zVg

So richtig Spaß macht es nicht, Formulare auszufüllen. Aber es lohnt sich mitunter. Es kann nämlich durchaus sein, dass Sie im vergangenen Jahr zu viele Steuern bezahlt haben. Wer auf das ganze Jahr gerechnet sehr wenig verdient hat, bekommt sogar einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet – als sogenannte Negativsteuer. Auch höhere finanzielle Belastungen – etwa wegen der Kinder, einer Ausbildung oder des Pendelns zur Arbeit – können vom Finanzamt berücksichtigt werden.

Seit 2017 gibt es zudem die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung. Wenn die Veranlagung eine Gutschrift ergibt und in den vergangenen Jahren keine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchgeführt wurde, so wird die Finanz von sich aus tätig und berechnet die zu viel bezahlten Steuern.

Allerdings sind dabei nicht alle steuermindernden Gründe – wie Kinderfreibeträge, Unterhaltsabsetzbeträge, Kinderbetreuungskosten, Mehrkindzuschläge, Pendlerpauschale oder Werbungskosten wie Weiterbildung – dem Finanzamt bekannt. Auch andere erhebliche Belastungen wie etwa durch Zahnersatz-, Kur- und Krankenkosten werden beim automatischen Steuerausgleich ebenfalls nicht berücksichtigt.

Daher sind sich die AK ExpertInnen einig: Es lohnt sich nicht, darauf zu warten, dass die Steuer automatisch rücküberwiesen wird. Besser ist es, selbst einen Antrag auszufüllen. So kommt man schneller zu seinem Geld, zudem können mehr Belastungen berücksichtigt werden.

Wer Fragen zur ArbeitnehmerInnenveranlagung hat: Die Arbeiterkammer gibt auf wien.arbeiterkammer.at/steuer Tipps und Infos, auch die ExpertInnen der AK helfen gerne.

Dieser Comic zeigt dir wie's geht: