Zu einem gewalttätigen Übergriff durch einen Justizwachebeamten ist es im vergangen Jahr in der Justizanstalt (JA) Suben in Oberösterreich gekommen. Wie der "Falter" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hatte der Beamte einem Insassen mehrfach ins Gesicht geschlagen und diesem Blutergüsse und eine Augapfelprellung zugefügt. Die Vollzugsdirektion bestätigte der APA am Dienstagnachmittag den Vorfall und sprach von einem bedauerlichen Einzelfall.
Zu einem gewalttätigen Übergriff durch einen Justizwachebeamten ist es im vergangen Jahr in der Justizanstalt (JA) Suben in Oberösterreich gekommen. Wie der "Falter" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hatte der Beamte einem Insassen mehrfach ins Gesicht geschlagen und diesem Blutergüsse und eine Augapfelprellung zugefügt. Die Vollzugsdirektion bestätigte der APA am Dienstagnachmittag den Vorfall und sprach von einem bedauerlichen Einzelfall.
Der betreffende, psychisch auffällige Häftling habe einen Hungerstreik angekündigt gehabt und hätte einem Arzt vorgeführt werden sollen, schilderte Christian Timm, stellvertretender Leiter und Mediensprecher der Vollzugsdirektion, die Ausgangssituation. Der Häftling habe das verweigert, der Beamte habe ihm "begreiflich machen wollen, dass das keinen Sinn macht".
Daraufhin sei der Wachebeamte beschimpft worden, "und da dürften ihm die Nerven durchgegangen sein", so Timm. Der Beamte habe an sich einen sogenannten Führungsgriff anwenden wollen, um den Insassen zum Arzt zu bringen. Auf dessen "Provokation" hin habe der Mann "leider die Nerven weggeschmissen".
"Die Nerven weggeschmissen"
Seitens des Strafvollzugs sei der Beamte unverzüglich suspendiert und zur Anzeige gebracht worden. "Wir haben damit eindeutig dokumentiert, dass wir solche Dinge nicht wünschen", betonte Timm. Eine Überwachungskamera hatte die gewalttätigen Szenen aufgezeichnet.
Die Justiz, aber auch die weisungsunabhängige Disziplinarbehörde ließen in weiterer Folge allerdings erstaunliche Milde walten. Obwohl der verprügelte Häftling laut "Falter" den außergerichtlichen Tatausgleich ablehnte, wurde das Strafverfahren diversionell erledigt. Der Wachebeamte entging damit einer strafgerichtlichen Verurteilung. Disziplinarrechtlich wurde über ihn eine Geldstrafe von 600 Euro verhängt.
Mittlerweile ist der Beamte wieder im Dienst und in der JA Suben tätig. Seither habe es keine Zwischenfälle mit dem bis dahin "völlig ordnungsgemäßen Mitarbeiter" gegeben, versicherte Timm.