Politik

Warum Asylwerber nicht abgeschoben werden (können)

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Nicht erst seit der Bluttat von Ansbach, deren Hintergrund noch ungeklärt ist, lodert eine Asylwerber-Diskussion auch in Österreich. Der Tatverdächtige von Ansbach, der sich in einer Menschenmenge sprengte, soll ein Syrer sein, der vor zwei Jahren nach Deutschland kam und dessen Asylantrag vor einem Jahr abgelehnt wurde. Was sich viele fragen: Warum gab es keine Abschiebung? Das sind die rechtlichen Hintergründe.

Nicht erst seit , deren Hintergrund noch ungeklärt ist, lodert eine Asylwerber-Diskussion auch in Österreich. Der Tatverdächtige von Ansbach, der sich in einer Menschenmenge sprengte, soll ein Syrer sein, der vor zwei Jahren nach Deutschland kam und dessen Asylantrag vor einem Jahr abgelehnt wurde. Was sich viele fragen: Warum gab es keine Abschiebung? Das sind die rechtlichen Hintergründe.

In Österreich ist die rechtliche Situation bei Abschiebungen ähnlich wie in Deutschland. Im konkreten Fall wurde der Asylantrag des Syrers zwar abgelehnt, er lebte jedoch mit einer Duldung in Deutschland. Dies ist ein Status, der besagt, dass sich jemand nicht illegal in einem Land aufhält und gleichzeitig eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung". Damit geht jedoch kein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht einher.

Zu einer Duldung kommt es laut Gesetz etwa in Fällen,

"in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (zum Beispiel wenn keine Rückreisedokumente trotz Mitwirkung beschafft werden können) nicht möglich ist"

oder es gibt ein "Aufenthaltsrecht aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen".

Zu diesen Fällen zählt, dass eine Abschiebung in den Herkunftsstaat der Person "für ihn als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde" - sein Leben also von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Tod bedroht ist.

Nur den Pass wegwerfen?

Ein Mythos ist die von rechten Gruppierungen oft aufgestellte Behauptung, dass ein Flüchtling nur "seinen Pass oder seine Ausweisdokumente wegschmeißen" müsse, um in Österreich bleiben zu können. Wer "seine Identität verschleiert", "einen Ladungstermin zur Klärung seiner Identität oder zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes nicht befolgt" oder "an den zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes notwendigen Schritten nicht mitwirkt oder diese vereitelt", kann den Status der Duldung verlieren.

Frage der Zuständigkeit

Ein in sozialen Netzwerken gern verwendetes Argument, der Bundespräsident sei für Abschiebungen oder das Asyl- und Flüchtlingswesen verantwortlich, stimmt nicht. Zuständig ist vor allem das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das direkt dem Innenministerium unterstellt ist. Entscheidungen zu Abschiebungen beziehunsgsweise das Zurückschicken von Flüchtlingen bereits an der Grenze müssen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen - und letztlich von der Bundesregierung politisch behandelt werden.