Wien

Warum der Döbling-Killer keine Haftstrafe bekommt

Alle sind sich einig: Alois H. erschoss seinen Nachbarn. "Heute" erklärt, warum er trotzdem keine Haftstrafe bekommt.

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Alois H. und Anwältin Astrid Wagner am Wiener Landesgericht.
Alois H. und Anwältin Astrid Wagner am Wiener Landesgericht.
HEUTE/Sabine Hertel

Alois H. (46) stand am Mittwoch vor Gericht. Er hatte am 4. November 2019 seinen Nachbarn Andreas U. (43) im Hof eines Gemeindebaus in Wien-Döbling erschossen. Das ist unstrittig. Sämtliche Beweise, Zeugen und Sachverständige deuten darauf hin, dass er den Abzug betätigte. Er gab das auch vor Gericht zu: "Es tut mir so furchtbar leid." Dennoch erhält Alois H. keine Haftstrafe, sondern wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen – zeitlich unbefristet. H.s Anwältin Astrid Wagner stimmte der Entscheidung zu, sie ist rechtskräftig.

Der Hintergrund: Der 46-Jährige leidet laut der psychiatrischen Gutachterin Gabriele Wörgötter an einer "schweren psychischen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis", vermutlich einer wahnhaften Störung. Auch eine paranoide Schizophrenie kann nicht ausgeschlossen werden. In seiner wahnhaften Traumwelt hielt sich H. für einen Staatspolizisten, der den gefährlichen Pädophilen Andreas U. aus der Welt schaffte, wie bereits Hunderte böse Menschen zuvor. Alles Einbildung, die Polizei fand keinerlei Anhaltspunkte, dass das Opfer pädophile Neigungen hatte.

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    Alois H. am Wiener Landesgericht (1. Juli 2020)
    Alois H. am Wiener Landesgericht (1. Juli 2020)
    HEUTE/Sabine Hertel

    Er würde wieder töten

    Die Psychiaterin Wörgötter führte vor Gericht aus, dass H. aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur Rückschläge (Jobverlust, zwei Fehlgeburten seiner Ehefrau) nicht verkraftet hätte und die Welt wohl in "Gut" und "Böse" eingeteilt hätte. In diesem Konstrukt habe er, der sonst eher schwach sei, den "Starken" spielen können.

    Die Gefährlichkeitsprognose sei ungünstig, so die Gutachterin. Aufgrund der Person von Alois H., seinem Zustand und der Art der Tat, sei es naheliegend, dass er in unbehandeltem Zustand weitere ähnliche Taten begehen würde, auch Tötungsdelikte.

    "Mir tut das sehr leid", sagte H. zur Richterin. Das sei alles nur wegen seiner psychischen Krankheit passiert. Wie es ihm jetzt gehe? "Schlecht. So viel Pech auf einmal kann man gar nicht haben." Wie er das meine? "Dass man paranoid schizophren ist und so eine Tat begeht."