Wirtschaft

Warum du jetzt nur noch mit '"Wagerl" einkaufen darfst

Heute Redaktion
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Dass ab Montag eine Maskenpflicht in sämtlichen Supermärkten des Landes gilt, ist kein Geheimnis. Viele Kunden fragten sich allerdings, warum sie nun ein Einkaufswagerl brauchen.

Spätestens seit Montag ist es zwingend vorgeschrieben, beim Einkaufen eine Schutzmaske zu tragen. Während einige Supermärkte ihren Kunden diese kostenlos zur Verfügung stellen, verlangen andere einen Unkostenbeitrag von einem Euro pro Maske.

Für viele Fragezeichen sorgte am Montag aber auch eine andere Vorschrift, die von den Supermärkten in den vergangenen Tagen nicht so stark kommuniziert wurde, wie die Pflicht zum Tragen einer Maske. "Heute" erhielt viele Fragen, weswegen man als Kunde nun mit Einkaufswagen einkaufen muss. In der Tat, bei einem Lokalaugenschein in einem Supermarkt stellten wir fest, dass Kunden zur Verwendung eines Einkaufswagens verpflichtet wurden.

"Ihr braucht's a Wagerl"

Eine Maßnahme, die angesichts der Tatsache, dass so mancher Kunde nur wegen einer Leberkässemmel und einem Erfrischungsgetränk seiner Wahl einkaufen geht, für Stirnrunzeln sorgt. Doch diese Maßnahme erfüllt gleich in doppelter Weise seinen Zweck.

Denn so ist es für das Personal einfacher, den Überblick über die Anzahl an Kunden im Geschäft zu behalten. Denn stellt man der Kundschaft nur eine begrenzte Anzahl von Einkaufswagen zur Verfügung, kann über die Anzahl der in Verwendung befindlichen Wagen ein Rückschluss über Personen im Geschäft gezogen werden. Zum anderen sollen die "Wagerl" beim Einhalten des Mindestabstands zu anderen Kunden helfen. Denn trotz Schutzmasken ist nach wie vor ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten.

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