Ein bewegtes Leben dürfte ein 20-Jähriger aus NÖ führen: Denn der gelernte Koch ist schon wegen Diebstahls in einem Pflegeheim vor Gericht gestanden. Er hatte während seines Zivildienstes Schmuck und Münzen aus den Nachtkästchen von Bewohnern gestohlen, als ihm dabei eine Münze runterfiel, flog er auf. Dafür kam er vor Monaten am Landesgericht St. Pölten mit einer Diversion davon ("Heute" berichtete).
Am Donnerstag musste der Koch erneut in der Landeshauptstadt vor Gericht. Die Vorwürfe waren dabei recht schwer: Körperverletzung, versuchte Vergewaltigung, Diebstahl. Aber der Reihe nach: Nach den zwölf Diebstählen in einem Pflegeheim und Prozess samt diversionellem Ausgang, soll der 20-Jährige versucht haben seine On-Off-Beziehung, eine verheiratete Frau, zu vergewaltigen. Beim Spar in St. Pölten-Wagram soll er sie auf der Wiese niedergedrückt und ihr das Leiberl hochgezogen haben.
Mit derselben Frau gab es dann noch einen zweiten Vorfall. In einer einschlägigen Bar soll die verheiratete Frau mit einem anderen Mann (Anm.: nicht der Gatte und nicht der Angeklagte) geschmust haben. Der Koch stellte seine Flamme zur Rede: "Warum schmust Du mit so an Schiachen?" Doch die nicht mehr ganz nüchterne Frau konterte, wollte dem Koch eine Ohrfeige geben. Er fing ihre Hand hab und verbog ihr dabei den Finger.
Zum Vorwurf der versuchten Vergewaltigung zeigte sich der Angeklagte beim Prozess nicht geständig: "Sie war betrunken und ist in der Wiese gesessen." Zum Vorwurf der Körperverletzung zeigte sich der 20-Jährige teilweise geständig: "Ja, ich habe ihren Schlag abgewehrt und dabei unabsichtlich ihren Finger verbogen."
Doch die Liste der "Heldentaten" des 20-Jährigen geht laut Anklage noch weiter: Der Schauplatz dabei: Wieder ein einschlägiges St. Pöltner Beisl. Dort soll der Koch einer wildfremden Frau einen Klaps auf den Popo gegeben haben. Es folgte ein Streit mit deren Freund, der Koch soll ein Long-Drink-Glas im Gesicht des Rivalen zerschlagen haben. Das Opfer erlitt eine Platzwunde, in der Folge kam es zu einer handfesten Schlägerei unter rund zehn Gästen mit einigen Leichtverletzten ("Heute" berichtete).
Da die Hauptbelastungs-Zeugin, die verheiratete Freundin des Angeklagten, nicht erschienen war, wurde die Verhandlung auf August vertagt. Für den Koch gilt die Unschuldsvermutung.