Große Aufregung um den „Heute"-Beitrag über einer unter schweren Krämpfen leidenden Frau (31), die den Einsatz der Wiener Berufsrettung selbst bezahlen muss. Die Kosten von 689 Euro – übrigens ein Pauschalbetrag für jeden Einsatz – haben zu unzähligen Anfragen beim „Heute"-Leserforum geführt. Tenor: „Muss ich zahlen, wenn ich die Rettung rufe, nach der Behandlung aber nicht in ein Spital mitfahre?
"Nicht medizinischer Transport"
Prinizipiell gilt: Lehnt ein Patient nach der häuslichen Behandlung den Transport in ein Spital zur genauen medizinischen Indikation ab, gilt der Einsatz laut WGKK als „nicht medizinischer Transport" und wird daher der Rettung nicht erstattet. Die wiederum aber hält sich dann am betreffenden Patienten finanziell schadlos.
Im Fall der „Heute"-Patientin wird die Ablehnung auch damit begründet, dass die Frau nicht nur die Fahrt ins Spital verweigert hat („Es geht mir schon besser!") sondern auch am nächsten Tag keine Spitalambulanz aufgesucht hat, sondern eine niedergelassene Ärztin. Hinweis der Krankenkasse: „In manchen Fällen ist es aber möglich, dass die Wiener Berufsrettung auf Anfrage die Kosten für den Einsatz reduziert."
Beratung unter der Nummer 1450
Allerdings komme die Verweigerung der Kostenübernahme lediglich in „drei bis vier Prozent" der Einsätze vor. Patientenanwältin Sigrid Pilz zum Fall: „Ich sehe gute Chancen, dass es eine Lösung in der Kostenfrage gibt." Für verunsicherte Patienten gibt es übrigens eine Servicenummer unter 1450 für Wien und Niederösterreich, die in fraglichen Notfällen rund um die Uhr Beratung anbietet.