Im November 2022, also nur fünf Monate vor der Landtagswahl in Salzburg, wurde ein neues Wahlrecht beschlossen. Dieses bringt beim Urnengang am 23. April vier wichtige Neuerungen für die 386.947 Wahlberechtigten mit sich. Für 23.000 Jugendliche braucht es keine Umgewöhnung, sie schreiten zum allerersten Mal in die Wahlkabine.
Mit einem neuen System, das zwei Vorzugsstimmen erlaubt, kann der favorisierte Kandidat quasi direkt in den Landtag geschickt werden. Es kann sogar jeweils ein Kandidat auf Bezirks- und einer auf Landesebene angekreuzt werden. Aber aufgepasst: Vorzugsstimmen sind nur dann gültig, wenn sie in derselben Spalte für Bewerber der ausgewählten Partei vergeben werden, stellt das Land klar.
Wie schon in Kärnten wird auch in Salzburg erstmalig bereits am Wahlsonntag ein vorläufiges Ergebnis feststehen, denn bereits im Verlaufe des Tages werden die Wahlkarten ausgezählt. Die Wahlhelfer werden dabei alle Hände voll zu tun haben. So waren es vor fünf Jahren rund 35.000 Wahlkarten, diesmal sind es bereits am Tag vor Antragsschluss 52.000.
Eine Erleichterung für die Gemeinden ist die Reduktion der Wahlbeisitzer von neun auf sieben Personen. "Die Parteien können die Mitglieder und Wahlhelfer jetzt leichter besetzen. Gerade in unserer Kommune, in der wir mehrere Wahllokale haben, war die Gesetzesänderung hilfreich", sagt etwa Joachim Maislinger, Bürgermeister von Wals-Siezenheim.
Der letzte Unterschied zur Wahl 2018: Beim Urnengang am Sonntag können die Salzburger ausschließlich in Wahllokalen der Hauptwohnsitzgemeinde mittels Wahlkarte wählen und nicht mehr in anderen Kommunen. "Ein Beispiel: Jemand aus Adnet, der per Wahlkarte wählen will, kann nur in Adnet diese Wahlkarte am Sonntag abgeben beziehungsweise mit ihr wählen", sagt Landeswahlleiter Michael Bergmüller.