Ziel des Gesetzes zur Gleichbehandlung ist es, dass ein besserer Diskriminierungsschutz gewährleistet werden kann. Unter anderem ist die Ausdehnung der gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung von derzeit einem Jahr auf drei Jahre vorgesehen. Das Sozialministerium geht davon aus, dass die Novelle noch in diesem Jahr beschlossen wird.
Ziel des Gesetzes zur Gleichbehandlung ist es, dass ein besserer Diskriminierungsschutz gewährleistet werden kann. Das Sozialministerium geht davon aus, dass die Novelle noch in diesem Jahr beschlossen wird.
Das Gesetz sieht vor, dass es keine Diskriminierung bei folgenden Punkten mehr geben darf:
Alter
Religion
Weltanschauung
sexuelle Orientierung
Kritik
Bedauerlich sei allerdings, dass der Entwurf die Frauenförderung nicht berücksichtige und pocht auf Quoten als unverzichtbare Instrumente, meint der Österreichische Frauenring. Der ÖGB bemängelt, dass viele Themen des Gleichbehandlungsrechts und des Behindertengleichstellungsrechts "unzureichend oder zur Gänze unbehandelt" geblieben seien.
Gleichbehandlungsbereich ausgereizt?
Die Wirtschaftskammer erklärte in ihrer Begutachtungsstellungnahme, dass die Rechte für Arbeitnehmer im Gleichbehandlungsbereich "schon jetzt mehr als ausgereizt" seien. Kritisch stehe man u.a. der verpflichtenden Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten gegenüber, denn dies habe zu Mehrkosten für Unternehmer geführt.