Österreich

Was dem Bombendroher nach dem TU-Vorfall blüht

Nach einer Bombendrohung gegen die Technische Universität musste das Gebäude am Freitag geräumt werden. Nun läuft die Fahndung nach dem Täter.

Heute Redaktion
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Bei der Polizei ging schriftlich eine anonyme Bombendrohung gegen die TU Wien nahe des Wiener Karlsplatzes ein. Daraufhin wurde das Gebäude am Freitagvormittag komplett geräumt. Polizei, Rettung und Feuerwehr standen im Großeinsatz. Eine laufende Prüfung wurde abgebrochen, eine Promotion abgesagt. Dutzende Kräfte sicherten die Umgebung ab.

Die TU wurde stundenlang nach möglichen Sprengsätzen durchsucht, bevor Entwarnung gegeben werden konnte. Während die TU zum "Normalbetrieb" zurückkehrt, jagt die Polizei den Droher. Auf ihn warten ernste Konsequenzen. Laut Paragraph 107 des Strafgesetzbuches können Personen, die andere gefährlich bedrohen, nämlich mit einer Freiheitsstrafe bis zum einem Jahr oder mit eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden.

Gefängnis und sechsstellige Geldstrafen

Bei einer Bombendrohung kann allerdings auch Absatz 2 des Paragraphen 107 gelten. Dort heißt es: "Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er (...) mit einer Gefährdung durch (...) Sprengmittel (...) droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."

Dazu kommen mögliche zivilrechtliche Folgen: Weil solche Drohungen Großeinsätze auslösen, gibt es erhebliche Kosten. in vergangenen Fällen wurden die Täter zu bis zu sechsstelligen Geldstrafen verurteilt. Bombendroher werden von der Polizei recht häufig gefasst. Erst im August 2019 nahm die Wiener Polizei einen 20-Jährigen fest, der im Zeitraum eines Jahres 29 Bombendrohungen gegen große Wiener Einkaufszentren wie die SCS, Kirchen wie den Stephansdom sowie Krankenhäuser wie das AKH richtete.