Wirtschaft

Was kann das Pensionskonto?

Heute Redaktion
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Seit Juni werden die ersten Pensionskonto-Mitteilungen zugesandt - ganz automatisch. Doch was kann das neue staatliche Pensionskonto? Wie geht es weiter? Und was müssen Sie beachten?

Seit Juni werden die ersten Pensionskonto-Mitteilungen zugesandt – ganz automatisch. Doch was kann das neue staatliche Pensionskonto? Wie geht es weiter? Und was müssen Sie beachten?

Das sollten Sie wissen: Mit 1.Jänner 2014 werden die Pensionen mit dem neuen Pensionskonto berechnet. Und: Alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und Versicherungszeiten vor 2005 erworben haben, erhalten eine Erstgutschrift.

Was bedeutet das? Alle bis 2013 erworbenen Versicherungszeiten werden ins neue Pensionskonto übertragen, die Pensionshöhe kann also nun mithilfe eines einzigen Pensionskontosystems berechnet werden. Aber: Wenn erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben wurden, sind die Pensionsansprüche bereits im Pensionskonto gespeichert! So geht’s weiter: Ende 2014 gibt es eine Mitteilung über den aktuellen Stand des Pensionskontos.

Die künftige Pensionshöhe soll damit verständlich, transparent und nachvollziehbar sein – ab Erhalt der Kontomitteilung kann man jederzeit den Konto- Stand abfragen. Wichtig ist, dass alle Versicherungszeiten, die für die Berechnung berücksichtigt werden, richtig und vollständig sind. Infos: www.neuespensionskonto.at.