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Jetzt live: Fechten Grüne NÖ Wahl an?

Heute Redaktion
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Helga Krismer überlegt eine Wahlanfechtung, Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärt "Heute" das Rechtliche.
Helga Krismer überlegt eine Wahlanfechtung, Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärt "Heute" das Rechtliche.
Bild: picturedesk.com, Die Grünen

Die Grünen NÖ überlegen eine Anfechtung der Landtagswahl. Doch: Wer darf dann wählen und wer kann kandidieren? "Heute" fragte Verfassungsjuristen Heinz Mayer.

Am Mittwoch tagte das Landesgremium der niederösterreichischen Grünen. Das Thema: eine mögliche Anfechtung der Landtagswahl vom 28. Jänner 2018. Der Grund: die umstrittene Zweitwohnsitzer-Regelung.

Zur Stunde gibt die Partei ihre Pläne diesbezüglich bekannt. Hier die Entscheidung LIVE VERFOLGEN:

Wie berichtet, zog Grünen-Chefin Helga Krismer Rechtsanwalt Heinrich Vana zu Rate. Dessen Expertenmeinung: Einer Anfechtung würde aufgrund "unklarer Spielregeln" bei der Erstellung der Wählerevidenz wahrscheinlich stattgegeben werden – mehr dazu hier. Verfassungs-Experten sind hier übrigens unterschiedlicher Meinung.

Parteien und Personen bleiben gleich

Doch was, wenn die Wahl angefochten und dem Ersuchen tatsächlich stattgegeben wird und es somit zu einer Wahlwiederholung kommt? "Heute" fragte bei Verfassungsjuristen Heinz Mayer nach.

Bezüglich der Wähler käme es im Falle einer gänzlichen Aufhebung des Urnengangs auf den Stichtag an. Bleibt er gleich, verändert sich auch die Anzahl der Wahlberechtigten nicht. Etwas haariger wird es bei den Parteien am Stimmzettel. "Das Gesetz ist hier nur lückenhaft geregelt. Hier kommt es auf die Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes an und dieser ist auch Folge zu leisten", so Mayer.

Im Normalfall muss die Wahl mit allen Facetten, denselben wahlwerbenden Gruppen und Personen wiederholt werden. "Meines Erachtens bleibt das gleich", so der Experte. Auf einen erneuten Antritt könne eine Partei also nicht verzichten. Auch eine "Liste Pilz" oder auch die von Barbara Rosenkranz neu gegründete "Liste Niederösterreich" könne nicht kandidieren.

Ist die Wahl zu wiederholen, weil bestimmte Gruppen bzw. Wähler nicht zur Wahl zugelassen wurden, wären diese Personen, wenn es der Verfassungsgerichtshof so bestimmt, ins Wählerregister aufzunehmen.

Die Grünen jedenfalls wollen ihre Entscheidung am Donnerstag öffentlich machen.

(nit)