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Was tun bei einem "Nicht wiederbeleben"-Tattoo?

Heute Redaktion
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Ein bewusstloser Patient landet in der Notaufnahme. Er hat keinen Ausweis, dafür ein Tattoo auf der Brust, auf dem "Nicht wiederbeleben" steht.

Die Ärzte in der Notaufnahme der Universitätsklinik in Miami hatten kürzlich eine schwierige Entscheidung zu treffen: Sollten sie einem bewusstlosen Patienten das Leben retten oder nicht?

Der Mann hatte im Moment seiner Aufnahme keinen Ausweis bei sich, auf seiner Brust fanden die Ärzte allerdings eine Tätowierung: In Großbuchstaben zu lesen ist die Anweisung "NICHT wiederbeleben". Darunter stand einem Bericht von "Nejm" (The New England Journal of Medicine) zufolge sogar seine Unterschrift.

Verwaltung zögerte

Der 70 Jahre alte Patient wurde mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht. Dem Bericht zufolge war der Mann stark alkoholisiert. Zudem hatte er eine lange Vorgeschichte von Diabetes und Lungenerkrankungen. Da die Identität erst unklar war, konnte die Krankenhausverwaltung zunächst auch keine Angehörigen ausfindig machen.

Um auf lebensrettende Maßnahmen zu verzichten, müsse prinzipiell eine schriftliche Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung des Patienten beim Gesundheitsdepartement des Staates Florida vorliegen, lautete der erste Entscheid des Personals. Die Mediziner verabreichten dem 70-Jährigen deshalb Antibiotika und intravenöse Flüssigkeiten.

Ärzte im Dilemma

Trotzdem waren die Zweifel der Ärzte groß: Sollten sie nicht eigentlich der tätowierten Anweisung folgen? Immerhin hatte der Patient eine eindeutige Botschaft auf seiner Brust vermerkt.

Eine Sitzung mit der Ethikkommission wurde einberufen. In der Zwischenzeit konnte die Verwaltung des Spitals den Mann identifizieren. Nach einer Anfrage beim Gesundheitsdepartement war klar: Der Patient hatte dort tatsächlich seinen Wunsch zum Verzicht auf Wiederbelebung deponiert.

Patient durfte sterben

Wie es weiter im Bericht heißt, habe sich im Laufe der Stunden der Zustand des Mannes verschlechtert. Auf eine künstliche Beatmung wurde dann verzichtet. Der Patient starb kurz danach. "Wir waren sehr erleichtert, als wir erfuhren, dass er eine schriftliche Anweisung hinterlassen hatte", so die Mediziner.

(kle/ek)