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Was wäre Ihr "persönlicher Feiertag"?

Der Karfreitag wird nun von der Regierung als Feiertag gestrichen. Wer frei haben möchte, muss auf einen Urlaubstag zurückgreifen.

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied vor kurzem erst, dass die Karfreitags-Regelung in Österreich diskriminierend ist. Warum? Weil bislang der Freitag vor Ostern nur für bestimmte Religionen ein freier Tag war. Deshalb musste die Regierung nun eine neue Regelung für diesen Tag finden.

Am Dienstag schlug die Bundesregierung vor, dass in Zukunft zwar jeder Arbeitnehmer am Karfreitag frei bekommen kann, allerdings nur, wenn er Urlaub aus dem bestehenden Urlaubskontingent (im Normalfall 25 Tage) beantragt.

Der Unterschied zu einem "normalen Urlaubstag" ist, dass ein einseitiger Rechtsanspruch des Arbeitnehmers besteht. Kurz gesagt: Sofern der Arbeitnehmer den "persönlichen Feiertag" innerhalb einer dreimonatigen Frist beantragt, muss er diesen auch frei bekommen, oder einen Feiertagszuschlag bekommen.

Was halten Sie von der neuen Karfreitags-Lösung? Schreiben Sie uns Ihre Meinung in die Kommentare! (zdz)

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