„Was ist passiert?“
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt vor gefälschten E-Mails mit dem angeblichen Absender "[email protected]", die an Bürgerinnen und Bürger versendet werden. Die betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "General direktion Zoll" beinhalten die Aufforderung, ein Paysafecard-Guthaben zu erwerben und den PIN-Code dieser Karte an eine E-Mail-Adresse zu verschicken. Das BMF warnt vor dieser Betrugsmasche.
„Warum wird gewarnt?“
"Das BMF betont, dass es sich hierbei um einen Internet-Betrugsversuch handelt und die versendeten E-Mails Fälschungen darstellen", heißt es vom Ministerium. Und: Informationen des BMF, in diesem Fall des Zollamtes Österreich, erfolgen grundsätzlich in Form von Bescheiden und werden per Post zugestellt oder sind in der eZoll Anwendung abrufbar. Das BMF fordert Bürgerinnen und Bürger niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten, PIN-Codes oder Kontoinformationen auf.
„Was steckt dahinter?“
Es handelt sich um einen Betrugs- beziehungsweise Phishing-Versuch. Unter Phishing versteht man den Versuch, mittels gefälschter Mails, Nachrichten oder Websites an die persönlichen Daten von Nutzerinnen und Nutzern im Internet zu kommen. Betrügerinnen und Betrüger versenden beispielsweise eine E-Mail, die angeblich von der Bank des Nutzers oder der Nutzerin stammt. Im extremsten Fall wird man unter einem Vorwand auf eine gefälschte Webseite gelockt und aufgefordert, sich einzuloggen. Tut der Nutzer oder die Nutzerin dies, hat der Betrüger oder die Betrügerin nun die Login-Daten und kann theoretisch das Bankkonto plündern. Banken und andere Dienstleister warnen seit Jahren vor Phishing.
„Wie sieht das konkrete Mail aus?“
Das BMF liefert ein Beispiel für den kursierenden Phishing-Versuch:
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Sehr geehrter Kunde,
Ihr am 06.03.2022 versendetes Paket wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten in Rechnung gestellt
Gemäß den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 49.99 EURO unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig Artikel 134-I und II-1 ° des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 - Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.
Um die Zustellung Ihres Pakets für Ihre Heimatadresse zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren zu regulieren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um die Zustellung Ihres Pakets abzuschließen:
1.Kaufen Sie eine Paysafecard-PIN online (75 EURO)
2.Senden Sie den PIN-Code (16 Ziffern) an die folgende Adresse:
[email protected]
3.Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem neuen Paketcode und dem Link zur korrekten Bestätigung Ihrer Postanschrift
Grüße,
ZOLL Kundenservice
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„Was kann und soll ich tun?“
"Wenn Sie ein solches Phishing-Mail oder ein E-Mail mit ähnlichen Inhalten erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Internet-Betrugsversuch", so das Ministerium. Die Experten sagen, man solle keinesfalls den Anweisungen folgen, keine Links oder Dateien im Mail anklicken und unter keinen Umständen persönliche Daten angeben. Die Mails sollten zudem sofort gelöscht werden.
„Wo kann ich mich dazu weiterführend informieren?“
"Weitere Informationen zu den Maschen der Betrüger, den Merkmalen von Betrugsversuchen und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen finden Sie in unserem Folder 'Vorsicht Betrug! Geben Sie Internetbetrügern keine Chance'. Der Folder steht auf der Webseite des BMF zum Download bereit und liegt in allen Dienststellen zur Entnahme auf. Seitens des BMF wurden bereits Maßnahmen gegen diesen Betrugsversuch veranlasst", heißt es vom Finanzministerium.