Österreich

Wegen 0 Euro: Mieterin erhält Räumungsklage

Trotz bezahlter Raten erhielt Manuela B. aus Floridsdorf einen Räumungsbescheid zugestellt. Der Streitwert: exakt null (!) Euro.

Heute Redaktion
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Manuela B. (41) ist Mieterin einer Gemeindebau-Wohnung in der Justgasse (Floridsdorf). Aufgrund privater Probleme kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Mietzins-Rückständen.

Ende 2016 erhielt sie wegen der offenen Summe von rund 2.900 Euro eine Räumungsklage von Wiener Wohnen, die nicht vollzogen wurde.

Stattdessen wurde eine Ratenzahlung vereinbart, an die sich die 41-Jährige laut eigener Aussage auch hielt. Bis sie vor kurzem erneut einen Räumungsbescheid erhielt – wegen 0 Euro!

"Ich war total entsetzt und wusste nicht, was ich tun soll. Ich habe die Raten immer bezahlt, es ist nur noch eine ausständig", so Manuela B.

Räumungsbescheid trotz vereinbarter Ratenzahlung

"Heute" fragte bei Wiener Wohnen nach: "Dieses Vorgehen ist in solchen Fällen eine reine Vorsichtsmaßnahme. Damit der nur für sechs Monate gültige Gerichtstitel nicht vor Bezahlung der letzten, ausständigen Raten verfällt, hat Wiener Wohnen im Mai erneut die Delogierung bei Frau B. beantragt. In dem vom Gericht zugestellten Beschluss wird dann keine Rückstandssumme genannt", erklärt Sprecherin Renate Billeth.

Kurios: Will Manuela B. den Delogierungsbescheid zurückziehen lassen, soll sie 94 Euro Gerichtskosten bezahlen. (cz)