Österreich

Wegen CO2 keine dritte Piste für Flughafen Wien

Heute Redaktion
14.09.2021, 00:58

Seit Jahren wird über eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat gestritten. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag am Donnerstagabend abgelehnt und begründet das mit der erhöhten CO2-Belastung in Österreich. Der Flughafen will weiterkämpfen und setzt nun auf den Verwaltungsgerichtshof.

Seit Jahren wird über eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat gestrittent. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag am Donnerstagabend abgelehnt und begründet das mit der erhöhten CO2-Belastung in Österreich. Der Flughafen will weiterkämpfen und setzt nun auf den Verwaltungsgerichtshof.

Das Projekt wurde bereits vor zehn Jahren eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht überprüfte die Behördenentscheidung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens. Der aus drei Richtern bestehende Senat entschied, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten sei als die positiven öffentlichen Interessen an der Realisierung.

"Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen", heißt es in einer offiziellen Mitteilung. Dabei sind sowohl die Emissionen bei Start- und Landungen als auch nach Erreichen der Flughöhe berücksichtigt. Österreich habe sich jedoch international und national zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet.

Das Gremium hatte sich mit Beschwerden von insgesamt 28 Privatpersonen und Rechtspersönlichkeiten, darunter Bürgerinitiativen und der Stadt Wien, auseinandergesetzt. Mehrere Sachverständigen-Gutachten zu Luftschadstoffen, Lärmschutz, Vogelkunde, Umwelthygiene, Verkehrsplanung, Treibhausgasemissionen und Bedarfsplanungen waren in Auftrag gegeben worden.

Flughafen: "Negative Auswirkungen auf Wirtschaftsstandort"

Am Flughafen Wien zeigte man sich enttäuscht. Man nehme die Entscheidung "mit Bedauern zur Kenntnis", werde aber gegen diesen Bescheid vorgehen und den Verwaltungsgerichtshof befassen. "Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner 3. Piste kommen, so hätte das jedenfalls negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich", hieß es in einer Aussendung.

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