Oberösterreich

Wegen Corona: Das Comeback der Genossenschaften

Ungewöhnliche Zusammenarbeit: Die Arbeiterkammer und der Raiffeisenverand OÖ helfen wegen der Corona-Krise Solo-Selbstständigen.

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In Genossenschaften sollen Ein-Personen-Unternehmen abgesichert werden.
In Genossenschaften sollen Ein-Personen-Unternehmen abgesichert werden.
Symbolbild/iStock

In der Corona-Krise ist vieles möglich, was zuvor unmöglich schien. Nachdem zuletzt die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer wieder zusammengefunden haben, gibt es nun eine neue eher ungewöhnliche Allianz. Die Arbeiterkammer und der Raiffeisenverband OÖ machen gemeinsame Sache.

Die beiden eint der Wille jenen zu helfen, die in der Corona-Krise wirtschaftlich besonders hart getroffen wurden. Im Bereich der Solo-Selbstständigen, also den Ein-Personen-Unternehmen, gibt es viele, die wirtschaftlich ums Überleben kämpfen. Rund 50.000 Menschen sind betroffen.

Genossenschaft als Absicherung

Die Arbeiterkammer und der Raiffeisenverband Oberösterreich bieten nun gemeinsam Hilfe an – sie fördern ab sofort die Gründung von Genossenschaften. Damit können die Vorteile selbständiger Arbeit mit den Vorteilen unselbständiger Beschäftigung verknüpft werden. Selbständige haben durch die Anstellung in Erwerbs-Genossenschaften mehr finanzielle und soziale Sicherheit.

Motto des gemeinsamen Projektes von AK und Raiffeisenverband, das heute von AK-Präsident Johann Kalliauer und Genossenschaftsanwalt Franz Reisecker vorgestellt wurde: "Weil wir zusammen mehr schaffen können als einer allein!" Ziel sind tragfähige Genossenschaften in unterschiedlichen Branchen und Berufen, die den Solo-Selbständigen Existenzsicherung bieten.

Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder. Förderung und Erfüllung des Förderzweckes ist ein unabdingbarer Auftrag. Diesem Grundauftrag entsprechend, hat die Genossenschaft in Abstimmung mit ihren Mitgliedern – unter Ausnutzung aller verbundwirtschaftlichen Vorteile – unternehmerisch und marktgestaltend zu handeln, um dem Mitglied optimale Leistungen bieten zu können.
Die Besonderheit der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen (z. B. der GmbH) liegt darin, dass sie die erwirtschafteten Leistungen an ihre Mitglieder weitergibt. Das Streben nach Gewinn kollidiert solange nicht mit dem Förderauftrag, als die Gewinne nicht um ihrer selbst willen, sondern als Mittel zur Förderung der Mitglieder benutzt werden. (Quelle: Wikipedia)

Solo-Selbständige arbeiten durch die Genossenschaft in einem Team, haben sozialen Austausch, gemeinsame Weiterbildung, gegenseitige Unterstützung und können eventuell gemeinsam auch größere Aufträge, die für einzelne Selbständige nicht machbar wären, bewältigen. Durch gemeinsame Strukturen, wie etwa Back-Office oder Buchhaltung, bekommen Solo-Selbständige mehr Spielraum für ihre zentralen Tätigkeiten.

Solo-Selbständige sind außerdem in die sozialen Sicherungssysteme (Kranken-, Pensions-, Arbeitslosenversicherung) vollständig eingebunden. Jetzt in der Krise wären beispielsweise Solo-Selbständige über Kurzarbeit abgesichert gewesen.

Der Raiffeisenverband, als einziger Genossenschaftverband in OÖ, und die Arbeiterkammer als Experte in Sachen Arbeit habe sich deshalb zusammegetan, um Interessenten das ideale Umfeld und bestmögliche Beratung bieten zu können. Die Kosten für den Entwicklungsprozess (maximal ein Jahr) werden von der AK übernommen. Die Förderung kann eine Gruppe von mindestens fünf Personen (alle soloselbstständig) beantragen, der Sitz der Genossenschaft muss in OÖ sein.

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