Johann Rischawy (77) aus Matzen im Bezirk Gänserndorf spricht von einem „Skandal“ und „Behördenversagen“. Aufgrund eines falsch-positiven Testergebnisses durften seine Gattin und er nicht an der Erstkommunion des Enkelkindes teilnehmen.
Am 7. August hatten sich Johann Rischawy und seine Gattin nach Strasshof (Gänserndorf) in die Teststraße begeben. Kurz darauf erhielt Johann Rischawy ein positives, seine Gattin ein negatives Testergebnis. „Ich habe mich kerngesund gefühlt und hatte keinerlei Anzeichen, krank zu sein“, berichtet der 77-Jährige. Er nahm sofort das Handy zur Hand und meldete sich bei "1450" und beantwortete alle Fragen hinsichtlich etwaiger Symptome mit „Nein, ich bin gesund“.
Trotzdem erhielt Herr Rischawy einen Absonderungsbescheid. „Ich empfinde es als eine Frechheit, dass mir ein weiterer Test verweigert worden ist. Es gab überhaupt kein Entgegenkommen seitens ,1450' oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.“
Den von der Behörde vorgeschriebenen PCR-Test konnte Rischawy erst am nächsten Tag in Mistelbach absolvieren - die Drive-In-Teststationen in Niederösterreich haben nur von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Das Ergebnis erhielt er am Montag, einen Tag nach der Erstkommunion.
Das PCR-Testergebnis war negativ. „Ich bin aufgrund eines falsch-positiven Tests und dem Verdacht meiner angeblichen Angaben bei ,1450' weggesperrt worden. Dabei habe ich bei ,1450' niemals angegeben, irgendwelche Symptome zu haben. Hätte ich sofort einen weiteren Test machen dürfen, dann hätte ich die einzige Erstkommunion meines Enkels erleben können. So hat mich die Behörde zu Hause eingesperrt. Das ist eine Frechheit und ärgert mich maßlos!“, so Rischawy.