Österreich

Wegen Gülle: Dieser Streit ist einfach nur Mist!

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Aus der Schweiz importierter und in Vorarlberg ausgebrachter Tier-Mist hat einen Rechtsstreit ausgelöst. Denn Gülle ist laut Landesveterinäramt in Österreich bewilligungspflichtig.

Es laufen Verfahren gegen Vorarlberger Landwirte, die Schweizer Gülle einer in Österreich verbotenen Kategorie auf ihren Wiesen ausgebracht haben sollen. Das berichten die "Vorarlberger Nachrichten". Offenbar ist Mist nicht gleich Mist, wenn eine Staatsgrenze dazwischen liegt.

Demnach haben ein Biogasanlageunternehmen aus Diepoldsau und Schweizer Bauern Mist an Bauern in Vorarlberg geliefert - für die Österreicher illegal, für die Schweizer nicht. In Österreich herrschen strengere Bestimmungen als in der Schweiz. Es muss bezeugt werden, dass die Tiere, von denen der Mist stammt, gesund sind.

Verhandlungen mit Schweiz laufen

Problemlos ist nur die Einfuhr von Mist der Kategorie 3. Das sind zum Beispiel Gärreste aus einer Biogasanlage, die Speiseabfälle oder Grünfutter verwertet. Heikel wird es bei Mist der Kategorie 2. Das ist Tiermist und Gülle. Dieser Mist ist in Österreich bewilligungspflichtig, auch wenn er zuvor durch eine Biogasanlage ging. In der Schweiz sieht die Sachlage anders aus: Wenn dort Material der Kategorie 2 in einer Biogasanlage hygienisiert werde, falle es danach in die Kategorie 3. 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat wegen diesen Unstimmigkeiten nun Verhandlungen mit dem Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen aufgenommen. Auf Klärung hoffen deshalb jene Vorarlberger Landwirte, die wegen dem Schweizer Mist von Amts wegen bereits bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt wurden.

Kuriose Ausnahme

Eine Ausnahme in der kuriosen Causa gibt es übrigens: Selbst wenn es sich um die sonst in Österreich verbotene Kategorie 2 handelt, darf ein Schweizer Landwirt diesen Mist einführen und auch ausbringen, wenn es sich um hofeigenen Mist handelt (kein Mist aus einer Biogasanlage) und wenn er ihn auf Feldern ausbringt, die er in Vorarlberg besitzt - wenn er also Pächter ist und diese Felder selbst bewirtschaftet.