Österreich

Wegen halbem Joint angezeigt: Mann zieht vor Gericht

Paul Burger wurde im Freien beim Kiffen erwischt. Nun will er, dass der Verfassungsgerichtshof das Cannabis-Verbot für den Eigenbedarf aufhebt.
Sandra Kartik
09.02.2022, 17:48

Er stand alleine am Dach eines Parkhauses in Mödling (NÖ) und rauchte Cannabis, als die Polizei im Vorjahr auf Paul Burger aufmerksam wurde. Die Beamten fanden einen halben Joint in der Tasche des Niederösterreichers und zeigten ihn an. "Die Polizisten müssen das tun, sonst machen sie sich strafbar", weiß der 26-Jährige. Die Anzeige wegen Eigenbedarfs wurde nach einem Jahr von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen und gelöscht.

Cannabis-Verbot auf dem Prüfstand

"Was aber bleibt, ist mein Name im Polizeicomputer und die Information, dass es eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz gab", ärgert sich Burger im "Heute"-Gespräch. Er geht deshalb mit seinem Anwalt Helmut Graupner dagegen vor. Der Unternehmer reichte im Oktober 2021 einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, um das Cannabis-Verbot prüfen zu lassen. Nun wurde das Verfahren eingeleitet.

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"Gegenstand des Verfahrens ist, ob das geltende österreichische Suchtmittelgesetz, das auch den privaten Umgang mit Cannabis ohne Vorteilsziehung unter Strafe stellt, verfassungskonform ist", so der Anwalt. Nach Auffassung Burgers sollte ein Umgang mit Cannabis, der ohne Schädigung anderer passiert, durch das Recht auf Privatleben und Selbstbestimmung geschützt sein. "Ich wünsche mir, dass der Eigenbedarf von Cannabis legalisiert wird", betont der Antragsteller.

"Möchte in meiner Freizeit Drogen nehmen können"

"Ich gehe noch einen Schritt weiter und will eine Regulierung wie beim Alkohol. Das kann ich allerdings nicht vor den Verfassungsgerichtshof bringen. Ich kann nur fordern, dass mein Recht auf Privatsphäre geschützt wird." Jemandem, der alleine Cannabis konsumiert, drohen bis zu 15 Jahre Haft, sieht Burger jegliches Maß und Ziel verloren. "Ich möchte in meiner Freizeit Drogen nehmen können, wenn ich niemandem damit schade. Ob das ein Bier nach der Arbeit ist oder ein Joint".

Am 31. Jänner 2022 hat der VfGH die Bundesregierung aufgefordert, das Totalverbot binnen acht Wochen zu rechtfertigen. Konkret geht es dabei um jenen Teil des Suchtmittelgesetzes, der den privaten Umgang mit Cannabis unter Strafe stellt. Die Forderung des Niederösterreichers stützt sich auf eine Reihe von Höchstgerichtsurteilen aus anderen Ländern, wie etwa Italien, Mexiko, Südafrika und Georgien.