Niederösterreich

Wegen Parkstrafe sagt Mann seine Griechenland-Reise ab

Herbert D. (62) aus NÖ muss warten, bis seine Parkstrafe ins Haus flattert. Deshalb verschob er nun auch den Urlaub.

Erich Wessely
Parksituation in Paudorf: Dann wurde gestraft
Parksituation in Paudorf: Dann wurde gestraft
privat

Herbert D. hatte vor dem Haus seiner Mutter geparkt, wurde gestraft. Nach einer Lenkererhebung wartet er zu Hause aufs Schreiben, um die Rechnung zu begleichen – und kann (noch) nicht auf Urlaub fahren.

"Noch nie dort eine Strafe zahlen müssen"

Verzweifelt wandte sich Herbert D. (62) an „Heute“: Seit gefühlt 25 Jahren stehe er mit Auto, in diesem Fall ein Jeep mit angemeldetem Wechselkennzeichen, am Parkplatz vor dem Haus seiner Mutter in Paudorf (Krems-Land). „Ich habe noch nie dort eine Strafe zahlen müssen“, so der Mann. Eine laut D. allzu forsche Beamtin habe ihn diesmal aber sofort abgestraft: „Die 70 Euro tun mir schon weh“, so der Pensionist. Laut Strafverfügung habe er seinen Jeep „ohne Kennzeichentafel auf einer Straße abgestellt“, obwohl er dafür keine Bewilligung der Behörde besessen hatte.

Strafauszug: Jeep ohne Kennzeichentafel und ohne Bewilligung abgestellt.
Strafauszug: Jeep ohne Kennzeichentafel und ohne Bewilligung abgestellt.
privat

Ärgerlich: Auch der Anhänger der Familie sei unerlaubt vor dem Haus gestanden. Hier sei der Zulassungsbesitzer, sein Bruder, kontaktiert worden. Nach einer Lenkererhebung warte Herbert D. ungeduldig auf diese Strafe.

Die Konsequenz laut D.: Er habe seine Urlaubsreise mit Gattin, Mutter und dem Auto nach Griechenland (Zieldestination: Zakynthos) verschieben müssen: „Das Schiff ist storniert“, weil er längere Zeit im Ausland verweilen will, zuvor aber noch die Strafe für den Hänger zahlen müsse.

"Nicht zu unrecht bestraft"

Gegenüber „Heute“ heißt es seitens der Bezirkshauptmannschaft Krems: „Herr D. wurde nicht zu unrecht bestraft. Im Hinblick auf die von Herrn D. angegebenen finanziellen Verhältnisse wird jedoch die Höhe des Strafbetrages neuerlich überprüft werden.“

Und: „Betreffend die befürchtete lange Verfahrensdauer kann angeboten werden, dass Herr D. ehest möglich einen Termin mit uns vereinbart, um so das Verfahren rasch zu einem Abschluss bringen zu können.“

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