Niederösterreich

Wegen Rauchen! Vater droht eigener Tochter (15) mit Tod

Ein 42-jähriger Vater musste jetzt in Wr. Neustadt vor Gericht: Weil die Tochter rauchte, wollte er sie zur Rede stellen, die Situation eskalierte.

Der Angeklagte (42) vor Gericht in Wr. Neustadt.
Der Angeklagte (42) vor Gericht in Wr. Neustadt.
Trimmel Sascha

Ein dreifach vorbestrafter Familienvater musste am Mittwoch in Wr. Neustadt wegen Nötigung auf die Anklagebank: Der Pizzeria-Mitarbeiter (42) aus dem südlichen NÖ soll seine eigene Tochter mit dem Umbringen bedroht und geschlagen haben.

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    Der Angeklagte (42) am Landesgericht Wr. Neustadt
    Der Angeklagte (42) am Landesgericht Wr. Neustadt
    Trimmel Sascha

    Der Türke dürfte nie ganz über die Scheidung hinweggekommen sein. Die Kinder mieden in letzter Zeit Besuche beim Vater eher. Denn: Es sei immer nur um die Mutter, also die Ex des Angeklagten, gegangen.

    "Bringe Dich an Ort und Stelle um"

    Als der 42-Jährige erfahren hatte, dass seine 15-jährige Tochter Zigaretten raucht, wollte er den Teenager zur Rede stellen. Er soll laut Anklage der Tochter gedroht haben: "Wenn ich Dich mit einem Burschen auf der Straße sehe, werde ich Dich an Ort und Stelle umbringen." Die Schülerin nahm die Drohung durchaus ernst und fürchtete Konsequenzen.

    Am 6. Mai soll die Situation völlig eskaliert sein: Der Vater wollte die Kinder abholen, doch diese wollten nicht mitkommen. Er verfolgte die Kleinen auf einen Parkplatz und sah seine Ex mit den drei Kindern im Auto. Der 11-jährige Sohn hatte aus Angst bereits das Auto verriegelt, der Vater wollte die Tochter am Beifahrersitz sprechen. Wieder ging es laut Anklage um die Themen Rauchen und Burschen. Dabei soll der Vater zugeschlagen haben, die Tochter rief die Polizei.

    Der Vater meinte dazu vor Gericht: "Ich habe sie aus Reflex geschubst, weil sie mich zuerst geschubst hatte. Meine Tochter steht ja am Abgrund, niemand kümmert sich um sie."

    3 Monate gesiebte Luft

    Das Urteil in Wr. Neustadt: Neun Monate teilbedingte Haft, davon drei Monate unbedingt sowie eine Verlängerung der Probezeit (nicht rechtskräftig). Die Kinder gaben zudem an, ihren Vater derzeit nicht sehen zu wollen.