"Scheiße, Beschuss!"

Wegen Schuss auf Gladbach-Fanbus! Polizist vor Gericht

Letzten Sommer wurde bei einem Bundesligaspiel ein Gladbach-Fanbus von einem Projektil getroffen. Der Schuss kam aus der Waffe eines Polizisten.
Sport Heute
22.08.2024, 09:18
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Am Rande des Fußballspiels Augsburg gegen Gladbach kam es im Sommer 2023 zu einem folgenschweren "Hoppala". Polizisten der bayerischen Spezialeinheit USK spielten mit Wasserpistolen und selbst-gebauten Wasserbomben. Es sollte lediglich Spaß sein, als auf einmal ein Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizisten fiel. Dieser verfehlte den Kopf einer der Kollegen nur knapp, durchbrach die Scheibe eines Polizeiautos und traf einen Fanbus der Gladbach-Anhänger.

Einer der Beamten wurde durch die Splitter vom Polizeiauto leicht verletzt. Andere Beamte erlitten ein Knalltrauma. Derjenige, dessen Kopf vom Projektil nur knapp verfehlt wurde, hatte ein Schusstrauma und einen Schock.

"Reiner Spaßcharakter an diesem Tag"

Wie konnte es dazu kommen? Dieser Frage muss nun das Landesgericht Augsburg nachgehen. Dort hat der Prozess gegen den Polizisten, der den Schuss abgegeben hatte, bereits begonnen.

Die scharfe Waffe abgefeuert zu haben, wüsste der 28-Jährige nicht mehr. "Ich habe gar nichts gedacht, weil ich nicht einmal gewarnt wurde, dass ich gerade die Waffe in der Hand hatte." Der Angeklagte dachte lediglich: "Scheiße, Beschuss!" Er habe einen lauten Knall gehört und gesehen, wie einer seiner Kollegen ihn "kreidebleich" und entsetzt anstarrte. Daraufhin habe er bemerkt, die falsche Waffe in der Hand zu halten. Nicht die Wasserpistole.

An das Geschehen davor und danach könne sich der 28-jährige Polizist gut erinnern. Lediglich die Sekunden als er seine Waffe abfeuerte, sind ihm nicht mehr im Gedächtnis.

Richter äußert Zweifel

"Es hatte einen reinen Spaßcharakter an diesem Tag", meinte der 28-Jährige. Dennoch war das Wasserspiel "im Einsatzgeschehen mit scharfer Ausrüstung unprofessionell".

Richter Christoph Kern äußerte jedoch Bedenken an der Erzählung des Polizisten. "Auf einmal sollen zweieinhalb Sekunden aussetzen – warum?" Ein Urteil könnte bereits am Donnerstag (22. August) ausgesprochen werden.

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