Österreich

Wegen Sprachmängeln! Nach 20 Jahren gekündigt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Eine Reinigungskraft aus Vöcklabruck wurde nach mehr als 20 Jahren von ihrem Arbeitgeber gekündigt - Begründung des Unternehmens: Sprachmängel. Die Arbeiterkammer erkämpfte für die 55-jährige Frau eine Entschädigung von 31.000 Euro.

Eine Reinigungskraft aus Vöcklabruck wurde nach mehr als 20 Jahren von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Begründung des Unternehmens: Sprachmängel. Die Arbeiterkammer erkämpfte für die 55-jährige Frau eine Entschädigung von 31.000 Euro.
Mehr als 20 Jahre hatte die mittlerweile 55-jährige Frau in dem Unternehmen gearbeitet, bisher ohne Probleme. Nun kam die überraschende Kündigung – zunächst ohne Angabe von Gründen.

Die Reinigungskraft wandte sich an die Arbeiterkammer, man ging vor Gericht. Erst da lieferte der ehemalige Arbeitgeber eine Begründung für die Kündigung. Die Frau spreche nicht gut genug Deutsch, hieß es. Überraschend, denn immerhin dürfte das 20 Jahre lang keine Rolle gespielt haben.

In zweiter Instanz gewann die Arbeiterkammer schließlich den Prozess für die Frau. Sie bekam eine Entschädigung von immerhin 31.000 Euro zugesprochen. "Offensichtlich wollte man einfach die Kosten für die Frau sparen, denn sie war nach dem Kollektivvertrag der Chemischen Industrie angestellt und hatte nach 20 Jahren im Unternehmen relativ gut verdient", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.