Österreich

Wegen Telefonverbot tritt Mörder in Hungerstreik

Heute Redaktion
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Weil er eine Frau durch eine Sprengfalle auf der Höhenstraße in Wien getötet hatte, wurde Werner N. wegen Mordes verurteilt, berichten die Niederösterreichischen Nachrichten. Nun trat der Häftling der Justizanstalt (JA) Krems-Stein in den Hungerstreik, weil er nur eingeschränkt telefonieren darf.

Weil er eine Frau durch eine Sprengfalle auf der Höhenstraße in Wien getötet hatte, wurde Werner N. wegen Mordes verurteilt, berichten die Niederösterreichischen Nachrichten. Nun trat der Häftling der Justizanstalt (JA) Krems-Stein in den Hungerstreik, weil er nur eingeschränkt telefonieren darf.

In einer Presseaussendung beleuchtet der Verein "Stöpselkind" die Hintergründe der Geschichte. N. wurden in den Justizanstalten Wien-Josefstadt, Garsten und Graz-Karlau Telefonkontakte zu Familienangehörigen, Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern genehmigt. Diese Kontakte, mit denen N. seine Unschuld beweisen will, beantragte der Häftling auch bei seiner Verlegung in der Justizanstalt Krems-Stein.

Doch "um zu verhindern, dass Werner N. seine Unschuld im Strafverfahren beweisen kann", sollen die Ansuchen vom Vollzugsleiter nicht bearbeitet worden sein. Erst nach monatelanger Verzögerung seien die Anträge an Strafanstaltsleiter Christian Timm weitergeleitet worden, der die Kontakte genehmigte. Trotzdem werde die Entscheidung des Anstaltsleiters vom Vollzugsleiter nur "massiv eingeschränkt" umgesetzt, behauptet der Verein.

"Bis Rechtsordnung wieder hergestellt ist"

Zur "Unterstützung des Anstaltsleiters" trat N. am Heiligen Abend in einen unbefristeten Hungerstreik. "Damit gewährt ist, dass die rechtskräftigen Anordnungen des Anstaltsleiters auch von den Untergebenen umgesetzt werden, wird der Hungerstreik so lange andauern, bis die Rechtsordnung in der JA Stein wieder hergestellt ist", heißt es in einer Presseaussendung.

Von Seiten der Justizanstalt gibt man sich zurückhaltend. "Wenn ein Gefangener in den Hungerstreik tritt, wird ihm trotzdem das Essen bereitgestellt. Zusätzlich wird er täglich medizinisch überwacht und betreut", erklärte Timm gegenüber den Niederösterreichischen Nachrichten. Kurioses Detail: Bereits einmal befand sich N. im Hungerstreik, um Anfang 2011 von Karlau nach Stein verlegt zu werden. Das Hungern dauerte damals 24 Stunden, einige Tage später wurde der Häftling verlegt.