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Wegen Wiederbetätigung zu 15 Monaten bedingter Haft ...

Heute Redaktion
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Bild: Picturedesk

Er soll mit einem Nazi-Shirt vor dem Hitlerhaus in Braunau patroulliert haben. Zudem wurde einem Innviertler (27) vorgeworfen, NS-Aufnäher bei sich getragen, sowie einschlägige Sticker an ein Bushäuschen geklebt zu haben. Am Rieder Landesgericht wurde er am Dienstag zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.

Er soll mit einem Nazi-Shirt vor dem Hitlerhaus in Braunau patroulliert haben. Zudem wurde einem Innviertler (27) vorgeworfen, NS-Aufnäher bei sich getragen, sowie einschlägige Sticker an ein Bushäuschen geklebt zu haben. Am Rieder Landesgericht wurde er am Dienstag zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt – nicht rechtskräftig.
Schwarzes Baseball-Cap tief ins Gesicht gezogen, mit Ringen in der Nase und den Ohren betrat der Angeklagte um 9 Uhr den Gerichtssaal in Ried. Für den Innviertler dürfte der Prozess wohl eher ein Witz gewesen sein, begann er doch während der Verhandlung immer wieder zu Lachen.

Dabei wurden ihm drei Verbrechen nach dem Verbotsgesetz zur Last gelegt. Im August 2015 soll er beim Besuch der ungarischen Neonazi-Truppe "Blood and Honour" vor dem Hitlerhaus in einem Shirt mit der Aufschrift "mit erhobener Stimme nazifiziert" patroulliert haben.

Er bestritt den Vorwurf nicht, meinte allerdings: "Das ist ein Shirt einer Band, ansonsten kann ich dazu nicht viel sagen." Er habe sich vorher bei einem Rechtsanwalt erkundigt, ob das Tragen dieses T-Shirts erlaubt sei. Dieser habe laut seinen Aussagen gemeint, dass es Probleme geben könnte. Kontakt zu den Neonazis aus Ungarn habe er nicht gehabt. Das Tragen des T-Shirts sei aber ein Fehler gewesen.

Seine Gesinnung sei zwar eher rechts gewesen, aber ein Nationalsozialist sei er nie gewesen, behauptete der Beschuldigte, der während der Verhandlung sehr leise sprach.

NS-Sticker in Bushäuschen

Des weiteren sagt der Staatsanwalt, der Angeklagte habe bereits im April 2014 einen Sticker mit der Aufschrift "NS-Zone, Deutschland Multikulti – wir bleiben braun" in einem Bus-Wartehaus aufgeklebt. Fingerabdrücke des Angeklagten wurden auf der Klebefläche des Stickers sichergestellt.

Er selbst gab an, zwischen 50 und 100 dieser Sticker zwar über das Internet bestellt und an drei Personen weitergegeben zu haben. Er habe aber niemals selbst einen solchen aufgeklebt.

Als ihn die Richterin mit vielen einschlägigen Fotos (Hakenkreuze, Adolf Hitler, eine Österreich-Flagge mit integriertem Hakenkreuz, etc.) auf seinem Handy konfrontierte, antwortete der Beschuldigte: "Die Fotos sind aus dem Internet."

Beim dritten Anklagepunkt ging es darum, dass laut Anklage Aufnäher mit der Aufschrift "88 Crew" in der Tasche des Beschuldigten gefunden wurden.

Die Richterin verurteilte den 27-Jährigen zu 15 Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig).

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