Wien

Wegen "Wiener Schmäh" zu 10 Monaten Haft verurteilt

Weil er früher aufstehen musste, drohte ein 75-Jähriger damit, im Krankenhaus "alle niederzuschießen". Ein Einsatz der WEGA folgte.

Leo Stempfl
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WEGA-Beamte simulieren die Sicherung eines Tatorts. (Symbolbild)
WEGA-Beamte simulieren die Sicherung eines Tatorts. (Symbolbild)
(Bild: Helmut Graf)

Am 28. September hatte der 75-Jähriger Wiener einen Krankenhaustermin. Eigentlich auf 10 Uhr angesetzt, sollte er dann doch früher erscheinen – um vor der Behandlung eine etwaige Corona-Infektion abzuklären. Davon war der Pensionist offenbar überhaupt nicht begeistert. Er griff zum Telefon und tat seinen Unmut dem Krankenhaus gegenüber kund.

Der Dame am Telefon gegenüber kündigte er an, mit seinem Auto in das Spital reinzufahren und anschließend mit seiner automatischen Waffe dort "alle niederzuschießen". Obwohl er "einen Spaß machen" wollte, waren auf der anderen Seite der Leitung plötzlich Schreie zu hören. "Sie hat leider hysterisch reagiert", sagte der 75-Jährige vor Gericht.

WEGA-Einsatz

Die Dame berichtete offenbar der Polizei von dem Anruf, denn kurz darauf standen acht schwer bewaffnete Beamte der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) vor seiner Tür.  Die Ehefrau reagierte gelassen: "So viel Polizei für nichts", soll sie gesagt haben.

Ihr Mann versuchte sogar, die Türe zuzudrücken. Das Kräftemessen entschied sich zu Gunsten der acht WEGA-Beamten, die den 75-Jährigen auf den Boden beförderten und festnahmen, wie die "Kronen Zeitung" berichtet.

Typischer Wiener Schmäh

"Wenn ich sag, ich reiß dir den Schädel ab, heißt das nicht, dass ich wen enthaupte", versuchte der Verteidiger des Unbescholtenen die Anklage ad absurdum zu führen. "Das war ja nicht ernst gemeint", sein Mandant habe einen "typischen Wiener Schmäh" gemacht.

Eine Auslegung, die der Richter offenbar nicht teilte. "Völlig inakzeptabel" und insbesondere gegenüber einem Krankenhaus, das sich in Zeiten von Corona ohnehin schon schwer genug tut, unangebracht. Das Urteil lautete deswegen wegen schwerer Nötigung auf zehn Monate bedingte Haft, der Senior erbat sich Bedenkzeit.

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