Wirtschaft

Weihnachten im Büro

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:42

Den Kollegen zu Weihnachten Ihre Wertschätzung zeigen - mit dem richtigen Geschenk: Heute.at verrät, wie Sie im Büro richtig schenken und wann für Ihre Weihnachtsgeschenke Lohnsteuer anfällt.

Nicht zu persönlich, aber auch nicht zu belanglos: Seine Arbeitskollegen zu Weihnachten richtig beschenken, ist eine hohe Kunst. Heute.at verrät, wie's geht.
Vorweg: Seien Sie selektiv. Vor allem in größeren Betrieben macht es Sinn, nur ausgewählte Kollegen zu Weihnachten mit einem Präsent zu beglücken. Alles andere ist erstens zu teuer und könnte zweitens Erwartungen schüren, die im Jahr darauf vielleicht nicht mehr erfüllbar sind.
Den Chef beschenken?

In vielen Unternehmen ist es durchaus üblich, dem Chef, Vorgesetzten oder Abteilungsleiter zu beschenken. Hier gilt es, Einzelaktionen zu vermeiden. Der Grat zwischen Höflichkeit und Schleimerei ist in diesem Falle schmal. Lieber zusammenlegen und die kleine Aufmerksamkeit gemeinsam übergeben.
Keine Scherzartikel

Aber was schenken? Und was nicht? Negativ: Scherzartikel oder andere Spaß-Geschenke; es sei denn, der Chef gehört zur Spaßfrakion und trägt sein Gehabe offensiv nach außen.
Mit zu persönlichen Geschenken wie Kleidungstücken (Krawatten etc.) oder Parfum drinen Sie möglicherweise zu tief in die Privatsphäre des Vorgesetzten ein.
Auf der anderen Seite machen auch Allerweltsgeschenke wie Kaffee-Häferl, Büroutensilien oder Bilderrahmen keinen guten Eindruck.
Gefragt ist ein Mittelweg, etwa edle Gebrauchsgegenstände wie ein schöner Edelstahlkugelschreiber oder ein etwas feinerer Notizblock mit Kalender aus dem Fachgeschäft.
Egal was Sie schenken, achten Sie auf die Verpackung. Geschenkspapier und Geschenkpapier machen das Packerl optisch attraktiv.
Achtung bei teuren Geschenken

Für Unternehmer stellt sich eine andere Frage: Sind Geschenke steuerfrei? Bis zu einem gewissen Grad ja.



Für die Lohnsteuerfreiheit gilt:

 

Als angemessen gelten laut Sachzuwendungen von bis zu 186 Euro pro Jahr
Steuerfrei sind nur Geschenke (dazu gehören auch Gutscheine, die nicht in bar ablösbar sind). Bekommen die Mitarbeiter Geld, fallen Abgaben beim Fiskus an. Detail am Rande: Schenken Sie den Mitarbeitern die Autobahnvignette, müssen Sie Steuern abführen.
Generell gilt: Einzelnen Mitarbeitern Geschenke zu machen aufgrund speziellr Anlässe (etwa Hochzeit) oder der guten Arbeitsleistung, ist nicht erlaubt. Es müssen immer alle Beschäftigten beschenkt werden.
Die Präsente müssen nicht im Rahmen einer Weihnachtsfeier übergeben werden
: Diese darf pro Mitarbeiter maximal 365 Euro für Verpflegung und Aufwand kosten. Alles darüber ist steuerpflichtig.

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