Politik

Weihnachtsbeleuchtung darf auch nach 22 Uhr erstrahlen

In Geschäften müssen Auslagen ab 22 Uhr dunkel bleiben. Sonst gibt's keinen Energiekostenzuschuss – für Weihnachtsbeleuchtung gilt die Regelung nicht.

Heute Redaktion
Der Beleuchtungszeitraum für die Wiener Einkaufsstraßen wurde für dieses Jahr verkürzt.
Der Beleuchtungszeitraum für die Wiener Einkaufsstraßen wurde für dieses Jahr verkürzt.
Helmut Graf

Wer befürchtet, dass die Weihnachtsbeleuchtung in Geschäftsstraßen heuer ausfällt, kann beruhigt werden: Die Städte werden auch heuer erstrahlen – und das trotz der Auflagen beim Energiekostenzuschuss für Geschäftsleute. Der Zuschuss gilt nämlich nur für Betriebe, nicht aber für Städte oder Gemeinden, hält das Klimaministerium auf "Heute"-Anfrage fest.

Heißt …

…für Geschäftsleute

Wer seinen Laden, die Auslage, den Eingang auch nach 22 Uhr weihnachtlich beleuchten will, muss im Gegenzug auf den staatlichen Zuschuss verzichten.

…für Einkaufsstraßen

Die allgemeine Beleuchtung ist von dieser Beschränkung ausgenommen, sie darf anbleiben. Aber

...für Wien

Wien hält sich trotzdem freiwillig an die 22-Uhr-Grenze. Darauf haben sich Vertreter aller Einkaufsstraßen bereits Anfang September geeinigt. Bisher war die Beleuchtung bis 24 Uhr an. 27 von mehr als 30 Einkaufsstraßen haben bereits um eine Genehmigung für Weihnachtsbeleuchtung angesucht. Fixstarter sind Graben, Kärntner Straße und Rotenturmstraße.

Nicht ausgeschlossen ist, dass sich einige Einkaufsstraßen noch strengere Regeln auferlegen. Der Beleuchtungszeitraum wurde jedenfalls auf 18.11. bis 8.1.2023 verkürzt.

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