Österreich

Darum bekommen so viele kein Weihnachtsgeld

Diese Woche bekommt jeder österreichische Arbeitnehmer Weihnachtsgeld. Jeder? Nein! Wir zeigen, wer den Geldregen verpasst.

Heute Redaktion
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Das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld sind Sonderzahlungen, die den Österreichern meist zur Jahresmitte und zum Jahresende einen schönen Extra-Geldregen bescheren. Eigentlich, denn auch heuer werden wieder viele speziell bei der "Weihnachtsremuneration" oder "13. Gehalt" genannten Zahlung komplett leer ausgehen.

Etwa jene Arbeitnehmer, bei denen kein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde. Haben diese keine entsprechende Weihnachtsgeld-Klausel im Arbeitsvertrag stehen, so wie es bei Tausenden Österreichern der Fall ist, erhalten sie auch keine Sonderzahlungen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlungen gibt es dann nämlich nicht.

Auch, dass die Höhe der Sonderzahlungen genau ein Monatsgehalt beträgt, ist nicht fixiert, sondern muss im Vertrag festgehalten werden. In vielen Branchen wird weit weniger als ein Monatsgehalt ausgezahlt.

12-Stunden-Tag als riesige Einbuße?

Mit der "Arbeitszeitflexibilisierung" dürften durch den "12-Stunden-Tag" auch viele Österreicher um zusätzliches Geld umfallen.

Denn: Bisher waren Überstunden laut Arbeiterkammer nur dann im Weihnachtsgeld enthalten, "wenn dies im Kollektivvertrag steht oder vereinbart ist". Gibt es in Unternehmen, in denen Mitarbeiter nun Mehrstunden leisten, keine neuen Verträge, könnten diese Stunden unberücksichtigt bleiben.

Generell haben viele Österreicher Angst um eine mögliche zukünftige Verschlechterung beim Weihnachtsgeld, da sie eine politische Zurückdrängung der Gewerkschaften orten. Besonders der FPÖ ist etwa die gesetzliche Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer ein Dorn im Auge.

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Im Vorjahr warnte der ehemalige Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Erich Foglar, vor diesem Schritt, da Unternehmen dann auf einen Kollektivvertrag verzichten könnten – und das für Arbeitnehmer "unter Umständen sehr viel weniger Geld" bedeute. Neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld regeln diese nämlich auch Zulagen, Zuschläge, Mindestlöhne und Arbeitszeiten. (rfi)