Wirtschaft

Weisenrat entscheidet über Grasser-Anklage

Heute Redaktion
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Die Entscheidung, ob gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu den Themen Buwog-Privatisierung und Vermietung des Terminal Towers in Linz eine Anklage erhoben wird, liegt nun im Justizministerium, konkret bei einem "Weisenrat" und nicht beim Minister, bestätigte das Justizministerium.

Die Entscheidung, ob gegen zu den Themen Buwog-Privatisierung und Vermietung des Terminal Towers in Linz eine Anklage erhoben wird, liegt nun im Justizministerium, konkret bei einem "Weisenrat" und nicht beim Minister, bestätigte das Justizministerium.

Die Prüfung habe ergeben, dass eines der drei Kriterien, die eine Befassung des Weisenrates nötig machen, erfüllt sei. Konkret gibt es dafür drei Auslöser: Fälle, in denen Justizminister Wolfgang Brandstetter vor seinem Ministeramt eine Funktion hatte, Fälle in denen es gegen amtierende oder ehemalige Vorsitzende der obersten Gerichtsbarkeit geht und Fälle, in denen eine (inhaltliche) Weisung gemäß § 29a Abs. 1 StAG erteilt werden soll.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter weiß heute noch nicht, ob er gegen eine allfällige Anklage Beschwerde einlegen wird. Dazu müsse er erst eine eventuelle Anklage inhaltlich prüfen. Er rechne allerdings damit, dass zumindest einer der zahlreichen Beschuldigten in der Causa Beschwerde erheben werde. Dadurch würde es bis zu einem allfälligen Prozess noch einmal rund ein Jahr dauern.

"Tatplan" entwickelt

Die Staatsanwaltschaft wirft laut einem von "Format" zitierten Papier Grasser vor, gemeinsam mit Walter Meischberger, Ernst Plech und Peter Hochegger einen "Tatplan" entwickelt zu haben, wie sie bei der Buwog-Privatisierung und der Tower-Vermietung "finanzielle Vorteile" lukrieren könnten. In dem Text wird ausdrücklich von "Bestechungszahlungen" geschrieben.

9,61 Mio. Euro "Bestechungsgelder"?

Der Vorwurf an den Ex-Finanzminister im Zuge der Buwog-Privatisierung laut von "Format" zitiertem Text: Grasser habe bereits bei der Auswahl des Investmenthauses die Finger im Spiel gehabt, sodass er dann beim Verkaufsprozess Einfluss nehmen konnte und "nach Zusage entsprechender Bestechungszahlungen erteilte Grasser den durch Zahlungsversprechen motivierten Zuschlag an das Österreich-Konsortium". Oberstaatsanwalt Gerald Denk, der laut "Format" Autor des Textes ist, geht demnach davon aus, dass 9,61 Mio. Euro "Bestechungsgelder" an Grasser ausbezahlt worden seien, wobei aber Meischberger, Plech und Hochegger für die Abwicklung der Zahlungen beteiligt worden seien.

Nach dem gleichen Schema sei bei anderen öffentlichen Aufträgen wie der Einmietung der Finanz- und Zollämter in den Linzer Terminal Tower und in die Wiener Brehmstraße oder der Post-Privatisierung vorgegangen worden. Im Bericht sind auch die Konten aufgelistet, über die das Geld geflossen sein soll. In Summe wirft Denk laut dem von "Format" zitierten Text den vier Beschuldigten Untreue und Geschenkannahme durch Beamte in unterschiedlichen Beteiligungskonstellationen vor.

Alle Beschuldigten haben mehrfach alle Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass die Vergaben transparent und korrekt erfolgt seien.