Im Fall von vier "Kuckuckskinder" aus dem Bezirk Steyr-Land strengt der vermeintliche Vater nach einem Teilerfolg vor Gericht nun eine weitere Klage an.
Im Fall von vier "Kuckuckskinder" aus dem Bezirk Steyr-Land strengt der vermeintliche Vater nach einem Teilerfolg vor Gericht nun eine weitere Klage an.
Kommende Woche will Anwalt Christoph Rogler den bekannten Erzeuger bezüglich der beiden jüngeren Kinder mit rund 50.000 Euro Unterhaltsersatz klagen. Der vermeintliche Vater habe als Alleinverdiener für seine Familie - die Lebensgefährtin und die vier Kinder - gesorgt, inklusive Urlauben, Spielsachen, Markenkleidung sowie Kosten für Ski, Schulskikurse und -ausflüge.
DNA-Tests hatten ergeben, dass drei der vier "Kuckuckskinder", die die Lebensgefährtin des 48-Jährigen zur Welt brachte, von einem Pensionisten aus demselben Ort stammen. Das wurde im ersten Verfahren außer Streit gestellt. Gegen das Urteil - 44.000 von 72.000 begehrten Euro wurden zugesprochen - werde sein Mandant voraussichtlich nicht berufen, sagte Rogler.
Vater der ältesten Tochter nicht bekannt
Der leibliche Vater der ältesten Tochter ist nach wie vor nicht bekannt. Die Anwältin der Mutter habe zwar in einem Schreiben einen Namen genannt, gleichzeitig die Vaterschaft des Mannes aber als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Sein Mandant suche nun das Gespräch mit seiner früheren Lebensgefährtin. Die Tochter selbst sei nicht erpicht darauf, zu erfahren, wer ihr Erzeuger ist. Sie habe noch sechs Jahre Zeit, die Feststellung der Vaterschaft zu verlangen, sagte Rogler. Denn nach 30 Jahren erlischt das Recht darauf.