Österreich

Weiterer Teilabschnitt der S1 genehmigt

Der Weg für den Lobautunnel wird geebnet. Das Verkehrsministerium hat jetzt einen weiteren S1-Teilabschnitt genehmigt.

Heute Redaktion
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Ein weiterer Teilabschnitt der S1 wurde genehmigt.
Ein weiterer Teilabschnitt der S1 wurde genehmigt.
Bild: ASFINAG

Ein weiterer Schritt in Richtung Lobautunnel ist getan. Das Verkehrsministerium stellte jetzt einen positiven Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus. Für die Asfinag heißt das: Die S1-Spange Seestadt Aspern biete bestmöglichen Schutz für die Menschen und die Umwelt. Das gelte sowohl für den Bau als auch für die spätere Betriebsphase. "Mit dem positiven UVP-Bescheid haben wir einen wesentlichen Projektmeilenstein erreicht", sagt Alexander Walcher, Geschäftsführer der Asfinag Bau Management GmbH. "Gemeinsam mit der Stadtstraße Aspern der Stadt Wien und der S 1 Schwechat – Süßenbrunn mit dem Lobautunnel, entsteht mit der Spange Seestadt Aspern ein verkehrlich hoch wirksames Verkehrsnetz. Das bedeutet eine Entlastung für tausende Bewohnerinnen und Bewohner und ein Mehr an Lebensqualität in der Donaustadt."

Baubeginn ist für 2020/21 geplant

Der Baubeginn ist laut Asfinag für 2020/21 vorgesehen, infolge von Einsprüchen gegen Genehmigungsbescheide sind Verzögerungen möglich. Die Baudauer wird rund drei Jahre betragen.

Die S1-Spange Seestadt Aspern wird knapp fünf Kilometer lang sein. Sie verläuft zwischen dem S1 Knoten Raasdorf und der Seestadt Aspern. Damit bietet sie laut Asfinag eine erstklassige Anbindung des neuen Wiener Stadtteils. Zur Anbindung der Spange an das bestehende Wiener Straßennetz sind laut Asfinag drei Anschluss-Stellen vorgesehen:

Die Anschlussstelle Telefonweg soll den Telefonweg südlich der Bahn mit der Schafflerhofstraße nördlich der Spange verknüpfen.

Über die beiden Anschlussstellen Seestadt West und Seestadt Ost ist die Anbindung an das Stadterweiterungsgebiet Seestadt Aspern geplant. Laut Asfinag nächsten Schritte im Projekt S 1 Spange Seestadt Aspern:

– Einholung der naturschutzrechtlichen Genehmigungen,

– Durchführung der Detailplanung,

– Beginn der Grundeinlöse,

– Untersuchung des Untergrunde. (red)