Niederösterreich

Weiterhin Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

"Was soll ich tun, wenn mein Kind in Quarantäne muss – muss ich dafür nun Urlaub nehmen?“, fragt eine Leserin. Die AK Niederösterreich klärt auf.

Erich Wessely
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leserin Julia S. fragt: „Ich habe gehört, dass es die Sonderbetreuungszeit nicht mehr gibt. Was soll ich tun, wenn mein Kind in Quarantäne muss – muss ich dafür nun Urlaub nehmen?“

Wieder Rechtsanspruch

"Zwar war die Sonderbetreuungszeit mit dem Ende des letzten Schuljahrs abgeschafft worden. AK und ÖGB haben sich aber erfolgreich für die Verlängerung starkgemacht. Daher gibt es bis Jahresende wieder einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, wenn die Betreuung zu Hause notwendig ist. Und zwar dann, wenn der Kindergarten oder die Schule geschlossen und dort keine Betreuung angeboten wird oder das eigene Kind in Quarantäne muss. Beschäftigte bekommen in der Zeit ihr volles Entgelt weiterbezahlt. Die Kosten werden Betrieben zu 100 Prozent vom Bund ersetzt", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

AK hilft weiter

„Bei weiteren Fragen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos beim AK-Arbeitsrecht unter der Tel: 057171-22 000

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