Österreich

Welser Mordprozess: 1 Jahr Haft

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:03

Die Sachverständigen im Welser Mordprozess haben am Mittwochnachmittag großteils den Angaben des Angeklagten widersprochen. Dieser blieb dennoch bei seiner Version, wonach er sich gegen sein Opfer nur gewehrt habe. Am frühen Abend zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Ein Urteil dürfte in der Nacht gefällt werden.

Die Sachverständigen im Welser Mordprozess haben am Mittwochnachmittag großteils den Angaben des Angeklagten widersprochen. Dieser blieb dennoch bei seiner Version, wonach er sich gegen sein Opfer nur gewehrt habe. Am frühen Abend zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft verurteilt.

Der Obduzent erklärte, die tödlichen Stiche können nur mit voller Kraft geführt worden sein und seien zudem von hinten erfolgt. Es liege keine Abwehrhandlung vor. Das unterscheidet sich klar von den Angaben des Angeklagten, wonach er seinem Kontrahenten gegenüber gestanden sei, weil ihn dieser zuerst angegriffen habe und er sich nur verteidigen wollte. Auch ein weiterer Sachverständiger, der die Blutspuren unter die Lupe genommen hatte, förderte Ungereimtheiten in den Aussagen des Syrers zutage.

Ein Psychiater erklärte ebenfalls, es habe sich um keine Tat im Affekt gehandelt. Der Angeklagte sei zu diesem Zeitpunkt diskretions- und dispositionsfähig gewesen. Die Tat sei für den Syrer "persönlichkeitsfremd", es gebe keinerlei Hinweise auf psychische Probleme oder Erkrankungen.

Der Beschuldigte blieb dennoch bei seiner Version. Sein Verteidiger sieht in dem Delikt eine Körperverletzung mit tödlichem Ausgang in Notwehr, die Staatsanwältin den Tatbestand des Mordes. Die Anklägerin vermutete in ihrem Plädoyer sogar, dass das Motiv im zwischenmenschlichen Bereich zu suchen sei und der Syrer möglicherweise eine Beziehung zu der Witwe des Opfers gehabt haben könnte. Die Frau hatte ausgesagt, dass ihr getöteter Ehemann aggressiv gewesen, der Angeklagte hingegen auch im Streit stets ruhig geblieben sei.

Der 28-jähriger Syrer wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einem Jahr Haft verurteilt. Davon sind vier Monate unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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