SPÖ-Kanzleramtsminister Josef Ostermayer startet einen neuen Anlauf zur Lockerung des Amtsgeheimnisses. Statt grundsätzlicher Amtsverschwiegenheit soll künftig grundsätzliche Informationspflicht gelten - für Behörden, staatsnahe Unternehmen und eingeschränkt die Gerichtsbarkeit auf Bundes- und Landesebene.
Ostermayer will in den nächsten Wochen einen Entwurf in Begutachtung geben.
Ablehnung durch ÖVP
Schon als Staatssekretär hatte er sich bemüht, das Amtsgeheimnis zu lockern. Ein Beschluss des neuen "Informationsfreiheitsgesetzes" vor der Wahl scheiterte aber an der ÖVP - so dass das Thema wieder im Regierungsprogramm steht, mit der Vorgabe eines Begutachtungsentwurfes für das erste Halbjahr 2014.
Ausnahmen für Justiz
Am vorigen Entwurf hatte die ÖVP bemängelt, dass die Bundesländer und staatsnahe Unternehmen nicht einbezogen waren. Das ist im neuen Entwurf anders: Alle Organe der Gesetzgebung und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene sollen zur Information verpflichtet werden, außerdem mehrheitlich (über 50 Prozent) im Eigentum der öffentlichen Hand stehende bzw. vom Rechnungshof kontrollierte Unternehmen und die Gerichtsbarkeit. Bei der Justiz gelten aber Einschränkungen: Im Sinn der Persönlichkeitsrechte soll es keine Veröffentlichung zu einzelnen Verfahren geben, aber etwa zu allgemeinen Statistiken oder Gutachten.
Ausnahmen beim Datenschutz
Anstatt der bisherigen Amtsverschwiegenheit - mit Information zur im Ausnahmefall - soll künftig "grundsätzlich überall reingesehen werden können", erläutert Ostermayer. Freilich müsse es Ausnahmen geben - etwa Sicherheitsfragen - und der Datenschutz müsse selbstverständlich gewährleistet werden. Es soll also der Grundsatz der aktiven Veröffentlichung bzw. Auskunft zu Themen von allgemeinem Interesse gelten, mit Ausnahmen nur auf Basis verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Ostermayer steigt aufs Gas
Ostermayer hofft auf einen Beschluss im Nationalrat vor dem Sommer, wie er am Samstag gegenüber Ö1 sagte. Sein Entwurf soll sechs Wochen lang begutachtet werden, Ende April/Anfang Mai soll er vom Ministerrat und noch vor dem Sommer vom Nationalrat beschlossen werden.
SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder begrüßte Ostermayers "Vorstoß". "Das Amtsgeheimnis ist überholt und muss - wie auch im Regierungsprogramm festgehalten ist - dringend modernisiert werden", meint er.