Wirtschaft

Weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen Kurzarbeit

Dass das 14. Gehalt in diesem Jahr ein wenig geringer ausfallen wird, dürfte vielen Arbeitnehmern bereits klar sein. Doch der Einschnitt wirkt sich auch auf das Weihnachtsgeld aus.

David Slomo
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Das 13. und 14. Gehalt fällt heuer etwas geringer aus als sonst.
Das 13. und 14. Gehalt fällt heuer etwas geringer aus als sonst.
(Bild: iStock)

Nur wenige Dinge sind dem Österreicher so wichtig wie das Urlaubsgeld. Dieses darf eigentlich unter keinen Umständen angerührt werden. Doch genau jetzt ist doch ein Umstand eingetroffen. Eine Pandemie. Diese sorgte dafür, dass sich viele Unternehmer gezwungen gesehen haben, ihre Angestellten in Kurzarbeit zu schicken und damit nur mehr zwischen 80 und 90 Prozent des eigentlichen Gehalts zu zahlen.

In Österreich befinden sich aktuell rund 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Diese werden im kommenden Monat zwar ein Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen, dieses fällt jedoch etwas geringer aus als in der Vergangenheit. Grund dafür sind unter anderem auch neue Steuerregeln für Sonderzahlungen, die seit Jänner gelten.

Bislang war es so, dass das 13. und 14. Monatsgehalt mit sechs Prozent besteuert wird. In der Kurzarbeit fällt die Steuerlast aber einen Tick höher aus. Denn: Die Differenz auf das eigentliche Sechstel des Jahresgehalts muss nachträglich versteuert werden. Damit kann auch das Weihnachtsgeld angetastet werden, da die Kurzarbeit bereits mehrere Monate andeuert und die Angestellten bis zu 20 Prozent ihres Gehalts "verlieren".

Lohnverrechnungsexperte und selbstständige Trainer Wilhelm Kurzböck rechnete den "Salzburger Nachrichten" vor, dass das Minus im Börserl am Jahresende gut und gerne 150 Euro betragen könnte. Das ganze Ausmaß wird sich aber erst im Herbst zeigen, denn bis dahin gilt das Covid-Kurzarbeitmodell. Die Sozialpartner kündigten bereits an, dass man sich für die Zeit nach dem 30. September ein neues Modell überlegen werde, welches sowohl für Firmen als auch für Mitarbeiter attraktiv sein soll. Ob auch hier mit Einschnitten der Sonderzahlungen gerechnet werden muss bleibt abzuwarten.