Politik

Mit diesem Fehler ist deine Wahl-Stimme ungültig

Ein ungültiger Wahlzettel ist ärgerlich, auch bei der Bundespräsidentenwahl. Damit dir das nicht passiert, hat "Heute" die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Jochen Dobnik
Beim Wahlzettel gilt: Der Wählerwille muss klar erkennbar sein. Auf dem Stimmzettel ist nicht nur das Kreuzerl erlaubt.
Beim Wahlzettel gilt: Der Wählerwille muss klar erkennbar sein. Auf dem Stimmzettel ist nicht nur das Kreuzerl erlaubt.
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Im Grunde genommen kann beim Ausfüllen des Wahlzettels nicht viel verkehrt gemacht werden, denn jeder hat genau eine Stimme bei der Bundespräsidentenwahl 2022. Aber wie das oft ist, genau dann, wenn man denkt, es kann überhaupt nichts schiefgehen, passiert es, und schon ist die Stimme ungültig. Vor sechs Jahren mussten über 151.700 Stimmen ungültig erklärt werden. "Heute" informiert über die wichtigsten Regeln am Wahlzettel.

Sogar ein Penis am Wahlzettel ist gültig

Ein Kreuz in dem Kreis neben dem gewünschten Bundespräsidenten – so sieht die perfekte Stimme aus. Doch nicht nur das Kreuzerl ist erlaubt am Stimmzettel, auch Hakerl, Stricherl, Herzerl – oder Einkreisen, Draufschreiben, Durchstreichen der sechs anderen Bewerber. Wichtig ist nur: Der Wählerwille muss klar erkennbar sein.

Skurril: Statt des Kreuzerls ist sogar ein Penis am Wahlzettel erlaubt. 2013 ging der Verfassungsgerichtshof einem Einspruch des BZÖ nach, dass auch eine "bepimmelte" Stimme eine gültige Stimme sei – und gab diesem statt.

Ob der Wählerwille "mit Tinte, Farbstift, Bleistift oder dergleichen" hinterlegt wird, egal. In jedem Fall muss aber der amtliche Stimmzettel verwendet werden, sonst ist die Stimme ungültig. Auch sollte man diesen unversehrt lassen. Ist ein Teil des Stimmzettels abgerissen und damit der Wählerwille nicht mehr klar erkennbar, ist das "ungültig". Ebenfalls scheiden Wahlzettel aus, bei denen zwei oder mehr Kandidaten gekennzeichnet sind – auch wenn einer angekreuzt und beim anderen nur ein dünner Strich zu sehen ist.

Wer also z.B. beim falschen Kandidaten angesetzt hat, muss zum Wahlleiter gehen und sich bei ihm einen neuen Stimmzettel holen.

Über die Gültigkeit von Stimmzetteln entscheidet bei Einspruch in letzter Konsequenz der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die Höchstrichter urteilen dabei recht streng: So geht es auf ihre Judikatur zurück, dass ein Stimmzettel mit Zeichen bei zwei oder mehr Kandidaten ungültig ist, unabhängig von der Art oder Intensität der Kennzeichnung.

6.363.489 Österreicher wahlberechtigt

Für die Bundespräsidentenwahl am Sonntag sind 6.363.489 Österreicher ab 16 Jahren wahlberechtigt. Das sind heuer etwas weniger als bei der Nationalratswahl 2019 und auch eine Spur weniger als bei der Hofburgwahl 2016.