Schauplatz: ein Park in Linz. Eine Kindergruppe spielt Völkerball, lacht laut auf und versucht, ein Lied zu trällern. Kaum zu glauben, dass es sich bei dem harmlosen Treiben um schädliche Immissionen handelt.
„Wenn es nach dem Gesetz geht, wird zu lautes Kinderlachen vor dem Gericht wie Fluglärm behandelt“, ärgert sich Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger.
Jedes Jahr beschäftigt sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft mit acht Fällen, wo Anrainer vor Gericht ziehen. „Im Extremfall dürfen die Kleinen nicht mehr im Garten spielen“ Die Kindervertreter wollen, dass Lachen nicht mehr wie Verkehrslärm vor Gericht behandelt wird.
Letzter Fall: In Völkermarkt (Stmk) dürfen die Knirpse am Spielplatz nicht mehr mit Bobby-Cars spielen. Grund: zu viel Lärm für die genervten Anrainer.
Christian Hartl