Politik

Wer den neuen "Lockdown-Bonus" ausbezahlt bekommt

Die Regierung hat einen neuen "Lockdown-Bonus" geschnürt. Für das erste Quartal 2021 gibt es 3.000 Euro. Allerdings nicht für jedermann.

Rene Findenig
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Der Fonds für Künstler wurde für das erste Quartal 2021 verlängert.
Der Fonds für Künstler wurde für das erste Quartal 2021 verlängert.
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Der österreichische Bundesrat hat Mitte Dezember zwei Corona-Unterstützungsmaßnahmen verlängert. Diese gab nun Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer bekannt. Es handelt sich demnach laut Aussendung um die SVS-Überbrückungsfinanzierung und den Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) für freischaffende Künstler. Laut Mayer seien "die entsprechenden Richtlinien-Änderungen für beide Fonds finalisiert" und sie könnten ab Mitte Jänner beantragt werden.

"Lockdown-Bonus" und Zahlung

"Diese beiden Fonds sind die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen für den Bereich der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, die wir in diesem Krisenjahr geschaffen haben", so Mayer. In der SVS-Überbrückungsfinanzierung könnten SVS-versicherte Künstlerinnen und Künstler, die von der Pandemie betroffen sind, ab 15. Jänner eine weitere Tranche von 3.000 Euro für das erste Quartal 2021 beantragen. Bisher stand für die Monate März bis Dezember 2020 eine Einmalzahlung von 10.000 Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus wurde aufgrund des neuerlichen Lockdowns der "Lockdown-Bonus" ins Leben gerufen, der zusätzlich bezogen werden kann. "Bisher wurden aus der SVS-Überbrückungsfinanzierung, die mit der jetzt erfolgten Gesetzesänderung von 90 auf 110 Millionen Euro aufgestockt wird, rund 63,8 Mio. Euro ausgezahlt", heißt es in der Aussendung.

Auch Fonds-Hilfe möglich

Beim Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds beläuft sich die Auszahlungssumme für das erste Quartal 2021 auf 1.500 Euro, so die Kunst- und Kulturstaatssekretärin. Der Covid-19-Fonds stehe "all jenen Künstlerinnen und Künstlern offen, die weder bei der SVS-Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, weil sich ihr Einkommen in der Regel unter den entsprechenden Schwellwerten bewegt".

Der Fonds selbst sei mit der aktuellen Gesetzesänderung höher dotiert worden – statt der bisherigen zehn stünden nun 20 Millionen Euro zur Verfügung. In der ersten Phase seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 seien rund 7,8 Millionen Euro aus dem Fonds ausbezahlt worden.

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