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Wer den Pass will, muss Schwimmen lernen

Wer eingebürgert werden will, muss am obligatorischen Schwimmunterricht teilnehmen. Diese Regelung gilt nun für die ganze Schweiz.

Heute Redaktion
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Das Bundesgericht hatte 2011 die Pflicht, den Schwimmunterricht zu besuchen, über die Religionsfreiheit gestellt.
Das Bundesgericht hatte 2011 die Pflicht, den Schwimmunterricht zu besuchen, über die Religionsfreiheit gestellt.
Bild: iStock

Vor zwei Jahren hat ein Fall für Aufsehen gesorgt: Zwei Mädchen wurden in der Schweiz nicht eingebürgert, weil sie den Schwimmunterricht geschwänzt haben. Die Bürgergemeinde Basel lehnte das Gesuch ab, da die Mädchen gegen die Schulpflicht verstoßen haben. Mit dem Entscheid werde ein Exempel statuiert, hieß es damals. Ab dem 1. Januar gilt diese Praxis nun für die ganze Schweiz.

Im neuen Bürgerrechtsgesetz sind neu Integrationskriterien aufgelistet, wie die "SonntagsZeitung" berichtet. So muss jemand, der eingebürgert werden will, nicht nur eine Landessprache beherrschen, sondern auch die Werte der Bundesverfassung respektieren. Dazu gehöre auch der Schulbesuch – und damit auch die obligatorische Teilnahme am Schwimmunterricht. Schulische Pflichten hätten "grundsätzlich Vorrang" vor der Beachtung religiöser Gebote einzelner Bevölkerungsteile, wird Lukas Rieder, Sprecher des Staatssekretariats für Migration, im Artikel zitiert.

Die Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz übt Kritik. Verbandssprecher Pascal Gemperli spricht von "Einzelfällen" und findet die neue Regelung deshalb "fragwürdig". Auch Theologe Johannes Czwalina "bedauert" den Entscheid. Er betont, dass davon auch streng gläubige Christen und Juden betroffen sind. (red)