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Wer Facebook im Büro nutzt, darf gekündigt werden

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein Ingenieur hatte während der Arbeitszeit private Nachrichten auf Facebook gepostet und wurde daraufhin gefeuert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Entlassung des Ingenieurs jetzt gebilligt. Die Begründung: Ein Arbeitgeber habe das Recht zu überprüfen, ob seine Angestellten im Dienst ihre beruflichen Aufgaben erfüllen und Computer der Firma für private Zwecke gebrauchen.

Ein Ingenieur hatte während der Arbeitszeit private Nachrichten auf gepostet und wurde daraufhin gefeuert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Entlassung des Ingenieurs jetzt gebilligt. Die Begründung: Ein Arbeitgeber habe das Recht zu überprüfen, ob seine Angestellten im Dienst ihre beruflichen Aufgaben erfüllen und Computer der Firma für private Zwecke gebrauchen.

Der EGMR in Straßburg sieht laut Urteilsbegründung einen verhältnismäßigen Eingriff des Arbeitgebers. Die Überprüfung der fraglichen Facebook-Seite sei zwar als Eingriff in den Schutz des Privatlebens zu bewerten, dieser sei aber in einem zu billigenden Rahmen.

Der heute 36 Jahre alte Rumäne war im August 2007 nach dreijähriger Tätigkeit in einem privaten Unternehmen entlassen worden, nachdem der Arbeitgeber seine Facebook-Seite ausgewertet hatte. Dabei stellte sich heraus, dass der Ingenieur während seiner Arbeitszeit und auf seinem Dienstcomputer mit seinem Bruder und seiner Verlobten Nachrichten ausgetauscht hatte.

Der Mann zog in Rumänien durch alle Gerichtsinstanzen und verlor. Gegen die Abweisung seiner Beschwerde durch eine kleine Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte kann er jetzt binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht.