Coronavirus

Wer haftet für Corona-Impfschäden?

Noch bevor es im Januar mit der Corona-Impfung losgeht, versuchen Pharmahersteller die Verantwortung bei allfälligen Komplikationen abzuschieben.

Teilen
Österreich hat sich rund 6 Millionen Dosen des Pharmaunternehmens AstraZeneca gesichert.
Österreich hat sich rund 6 Millionen Dosen des Pharmaunternehmens AstraZeneca gesichert.
FrankHoemann / picturedesk.com

In den letzten Monaten haben verschiedene Pharmafirmen mit Hochdruck an der Entwicklung eines Corona-Impfstoffs geforscht. Nun stehen die ersten Impfungen kurz vor der Zulassung, die Staaten reißen sich um Vorreservierungen auf den Impfstoff.

Großeinkauf für Jänner-Impfstart

Österreich hat solche Vorreservierungen von mehreren Millionen Dosen der Hersteller Biontech & Pfizer, Moderna und AstraZeneca getätigt. Ab Januar wird damit begonnen werden, die Bevölkerung zu impfen - "Heute" berichtete.

Was aber geschieht, wenn unerwarteterweise Komplikationen entstehen sollten durch die Impfung? Wer haftet für allfällige Impfschäden? Genau solche Fragen werden in den Verträgen zwischen den Abnehmerstaaten und den Pharmafirmen minutiös geregelt.

Es haftet der Staat

Grundsätzlich haben Pharmafirmen ein Interesse daran, die eigene Haftung auszuschließen und sie stattdessen auf den Staat, der Impfdosen bestellt hat, abzuwälzen. Das heißt: Kommt es zu Impfschäden, steht dafür nicht die Pharmafirma, sondern der Staat gerade.

Laut österreichischem Impfschadengesetz ist der Bundesminister für Gesundheit dazu verpflichtet "durch Verordnung jene Impfungen zu bezeichnen, die nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind." Er übernimmt somit auch die Entschädigungszahlungen im Falle eines Impfschadens. 

Ob der Corona-Impfstoff als "zur Abwehr einer Gefahr" eingestuft wird, ist jedoch noch unklar. 

Klage gegen Pharmaunternehmen

In der Schweiz sind auch Pharmaunternehmen bei allfälligen Impfschäden einklagbar und im Falle einer Verurteilung auch haftbar. "Es ist aber möglich, dass der Bund unter Umständen den Impfstoffhersteller schadlos hält", erklärt Maria Foursova vom Bundesamt für Gesundheit gegenüber der Redaktion Tamedia.

Solche Haftungsklauseln werden in den Kaufverträgen festgeschrieben – und bleiben geheim. Eine Veröffentlichung würde die Verhandlungsposition des Bundes gegenüber anderen Staaten und Impfherstellern schwächen, so das Argument.

"Für die meisten Länder akzeptabel"

Die Impfstoffhersteller Moderna und Astra-Zeneca wollten auf Anfrage von Tamedia keine Stellung nehmen zu den mit der Schweiz ausgehandelten Bedingungen. Die Nachrichtenagentur Reuters schreibt aber, dass Astra-Zeneca in die meisten ihrer Verträge eine solche Haftungsklausel einbauen würde.

"Für die meisten Länder ist es akzeptabel, dieses Risiko auf ihre Schultern zu nehmen, denn es ist in ihrem nationalen Interesse", sagt Astra-Zeneca-Geschäftsleitungsmitglied Ruud Dobber – ohne konkrete Staaten zu nennen.