Wirtschaft

Wer Olympia im Büro schaut, muss Chef fürchten

Heute Redaktion
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Bild: GEPA pictures

Wenn in Sotschi Österreichs Wintersportler um Medaillen kämpfen, fiebern auch zu Hause viele Fans mit. Aber was tun, wenn Liveübertragungen von Sportereignissen in die Arbeitszeit fallen? Wer während der Arbeit das Olympia-Geschehen mitverfolgen will, sollte unbedingt zuvor das Einvernehmen mit dem Chef herstellen, rät die Arbeiterkammer (AK) Burgenland.

, fiebern auch zu Hause viele Fans mit. Aber was tun, wenn Liveübertragungen von Sportereignissen in die Arbeitszeit fallen? Wer während der Arbeit das Olympia-Geschehen mitverfolgen will, sollte unbedingt zuvor das Einvernehmen mit dem Chef herstellen, rät die Arbeiterkammer (AK) Burgenland.

Denn wer im Job etwa unerlaubt fernsieht, kann sich dabei Schwierigkeiten einhandeln. "Entscheidend ist, was gestattet der Dienstgeber - das ist erlaubt", so AK-Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich: "Natürlich liegt auf der Hand, dass es nicht zu meinen Arbeitspflichten gehört, neben der Arbeit diese Ereignisse mitzuverfolgen."

Fernsehen grundsätzlich nicht gestattet

Fernsehen werde im Regelfall grundsätzlich nicht gestattet sein, meinte Sugetich. Ist Radiohören oder die Internetnutzung während der Arbeit aber grundsätzlich gestattet, dann werde es auch kein Problem geben, wenn man einmal einen Blick riskiert oder den Ergebnissen lauscht, so der Experte.

"Wenn ich natürlich auf meinem Handy oder am Computer am Livestream das mitverfolge oder fernschaue, dann wird das wahrscheinlich eine andere Intensität haben." Bei visueller Wahrnehmung sei man im Normalfall stärker abgelenkt als bei der akustischen.

Verwarnung bis Kündigung

Bei möglichen Sanktionen seitens des Arbeitgebers komme es auf die Schwere des Verstoßes an. Wenn man einmal zufällig einen Blick auf einen Bildschirm werfe und eine Minute hinschaut, sei das von der Intensität her ganz anders, als wenn man sich ein Eishockeymatch ansehe, das drei mal 20 Minuten dauert.

"Da gibt es von den Sanktionen her eine gewisse Bandbreite, die von einer berechtigten Verwarnung bis zu einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses in Form einer Entlassung führen kann", meinte Sugetich. Ihm sei ein Fall in Erinnerung, bei dem es um eine Entlassung wegen des Mitverfolgens einer Sportübertragung ging.

Kurzfristiger Urlaub möglich

Entscheiden sich Sportfans vielleicht kurzfristig, zwecks ungestörtem Olympia-Vergnügen Urlaub nehmen zu wollen, muss auch dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. "Ob ich das jetzt mache, weil das Sportereignis gerade im Hintergrund läuft oder nicht, spielt da rechtlich keine Rolle", so Sugetich.

Denn für einen Antrag auf die Gewährung von Urlaub oder Freizeit sei keine Rechtfertigung notwendig: "Das Entscheidende ist nur, ob ich mich mit meinem Dienstgeber ins Einvernehmen setzen kann."