Österreich

Wer Tiere quält, zahlt bald 1.000 Euro Strafe

Das Gesetz sieht strengere Strafen vor. Bei Verstößen gegen das Tierhalteverbot droht eine Mindeststrafe von 1.000 Euro.

Heute Redaktion
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Mit dem neuen Tierschutzgesetz soll vor allem der Schutz der Tiere erhöht werden, betont Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ).
Mit dem neuen Tierschutzgesetz soll vor allem der Schutz der Tiere erhöht werden, betont Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ).
Bild: Sabine Hertel

Heute, Donnerstag, steht das neue Tierhaltegesetz auf der Tagesordnung des Wiener Landtags. Als wichtigste Punkte sieht das neue Gesetz strengere Strafen und eine raschere Vermittlung von abgenommenen Tieren vor. Die Änderungen des Tierhaltegesetzes wurden mit der Tierschutzombudsstelle und der MA 60-Veterinärdienste der Stadt Wien ausgearbeitet.



"Wir führen nun eine Mindeststrafe von 1.000 Euro ein, wenn das Tierhalteverbot verletzt wird. Auch wenn jemand züchtet, um Rassen scharf zu machen oder gefährliche Wildtiere hält, ist künftig diese Mindeststrafe zu bezahlen", erklärt die Wiener Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Die deutlich höheren Strafen sollen abschreckende Wirkung haben und mithelfen, die Tiere besser zu schützen.

Tierhalteverbot bei schweren Verstößen

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, etwa wenn ein Tierhalter gegen behördliche Aufträge wie vorgeschriebene Leinen- und Beisskorbpflicht verstösst oder wenn er sein Tier so hält, dass Gefahr für Mensch oder Tiere ausgehen, kann ein Tierhalteverbot verhängt werden. Auch bei sogenannten "animal hoarding"-Fällen kann es zur Anwendung kommen.

Schnellere Weitervermittlung abgenommener Tiere

Von der Behörde abgenommen werden Tiere dann, wenn ein besonderes Gefährdungspotential vorliegt oder rechtliche Vorgaben nicht beachtet werden. Bisher mussten langwierige Strafverfahren abgewartet werden, bis das Tier als "verfallen" – also als vom Besitzer losgelöst – erklärt werden konnte, es musste dann lange Zeit im TierQuartier warten, bis es an einen neuen Hundehalter weitervermittelt werden konnte.

Künftig soll in schwerwiegenden Fällen eine Rückgabe des Tieres an den straffälligen Halter nicht mehr möglich sein. Das betroffene Tier soll rechtlich sofort als "verfallen" erklärt und damit rasch weitervermittelt werden.

Im Jahr 2017 musste die Stadt aus Sicherheitsgründen nach dem Tierhaltegesetz zehn Tiere abnehmen.

Klarstellung zur Maulkorbpflicht bei Veranstaltungen

Ein weiterer Punkt im neuen Gesetz betrifft die Maulkorbpflicht von Hunden bei "größeren Menschenansammlungen". In der Vergangenheit hat die Unterscheidung zwischen "Besucherhunden" und "Teilnehmerhunden" immer wieder zu Debatten geführt, diese sollen mit dem neuen Gesetz abgestellt werden.

Aktiv an einer Veranstaltung teilnehmende Hunde müssen während der jeweiligen Präsentation oder Shownummer keinen Maulkorb tragen. Sobald ihre Teilnahme beendet ist, gelten sie aber als normale Besucherhunde und müssen so wie alle anderen Hunde auch, einen Maulkorb tragen. (lok)