Weder im Radio, noch im Fernsehen dürfen am 1. November Werbespots gespielt werden. Denn die Werbemöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind hierzulande nach wie vor fest an den christlichen Glauben gekoppelt. So dürfen an drei hohen katholischen Festtagen laut Paragraf 14, Absatz 3 des ORF-Gesetzes (Stand: 2010) keine entsprechenden Sendezeiten vergeben werden. Betroffen davon sind der Heiligabend, Karfreitag und – Allerheiligen.
"Soweit nach diesem Bundesgesetz nicht Anderes bestimmt ist, setzt der Stiftungsrat auf Vorschlag des Generaldirektors den Umfang der Werbung in den Programmen des Österreichischen Rundfunks fest. Derart festgelegte Richtlinien sind leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu veröffentlichen. Sendezeiten für Werbung dürfen am Karfreitag sowie am 1. November und am 24. Dezember nicht vergeben werden", heißt es darin wortwörtlich. Zwischen den einzelnen Sendungen dürfen daher heute keine Werbespots gezeigt werden. Einzig Programmankündigungen sind erlaubt.
Kleines Detail am Rande: Der Radiosender Ö1 sendet generell werbefrei (Absatz 4).
In den sozialen Medien sorgt das ORF-Werbeverbot an Allerheiligen für viele überraschte Kommentare.